Eingliederungshilfe: Aufgaben und Leistungsspektrum

Hochschulhilfen und Kraftfahrzeughilfe sind die wichtigsten Eingliederungshilfen für beeinträchtigte Studierende. In Ausnahmefällen sind andere Hilfen möglich.

Aufgaben der Eingliederungshilfe

Leistungen der Eingliederungshilfe sollen

  • die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichern beziehungsweise erleichtern,
  • die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer angemessenen Tätigkeit unterstützen,
  • Voraussetzungen für ein Leben schaffen, das möglichst weit von Pflege unabhängig ist.

Leistungsspektrum

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Studierende mit Behinderungen umfassen hauptsächlich die Hilfen für ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe: 

  • die „Hochschulhilfen“ für erhöhte Fahrtkosten, persönliche Studien- und Kommunikationsassistenzen, studienbezogene technische Hilfsmittel und mehr
  • die „Kraftfahrzeughilfe“ zum Erwerb und zur Instandhaltung eines individuell angepassten Kraftfahrzeugs inklusive der Erlangung der Fahrerlaubnis

Zusätzlich können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen, die nicht unmittelbar an den Hochschulbesuch geknüpft sind, aber zur „Teilhabe am Leben“ erforderlich sein können. Beispiele sind:

  • die Eingliederungshilfeleistungen zur „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (beispielsweise die Kostenübernahme für eine Begleitperson bei Freizeitaktivitäten, Hilfe zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften oder andere nicht studienbezogene Bedarfe sowie Zuschüsse zur Deckung laufender Unterkunftskosten bei behinderungsbedingt erhöhten Wohnkosten (vgl. Rechtsentscheidung des Bundessozialgerichts vom 4.4 2019; Az. B 8 SO 12/17 R)
  • Wohnungshilfe, wozu insbesondere die Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung oder dem Erhalt einer Wohnung gehören, die den besonderen behinderungsbedingten Bedürfnissen entspricht
  • unter Anlegung strenger Maßstäbe: die Finanzierung technischer, nicht ausschließlich studienbezogener Hilfen als „Soziale Hilfsmittel

Weitere Hilfen können je nach Einzelfall erforderlich sein. Die verschiedenen Unterstützungsleistungen sind unter Umständen bei unterschiedlichen Leistungsträgern zu beantragen.