Rolle der Beauftragten und Berater/innen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Die erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten ist in den meisten Fällen der oder die Beauftragte der jeweiligen Hochschule oder - wenn vorhanden - die fachspezifische Beratungsstelle. Die Beauftragten und Fachstellen sind weit mehr als Beratungsstellen für Studierende. Sie weisen die Hochschulverantwortlichen auf Exklusionsrisiken hin und setzen sich auf vielfältige Weise für den Abbau von Barrieren und die Realisierung von Inklusion an den Hochschulen ein.

Gesetzliche Verankerung des Beauftragtenamtes

Da alle Hochschulgesetze der Länder die Hochschulen in ihrem Geltungsbereich verpflichtet haben, einen Beauftragten für die Belange behinderter/chronisch kranker Studierender - manchmal auch in der Funktion einer/eines Diversitätsbeauftragten - zu berufen, gibt es an (fast) allen staatlichen Hochschulen eine ausgewiesene Ansprechperson für die Zielgruppe. An manchen Hochschulen werden sie von spezifischen Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten unterstützt. Die Mitwirkungsrechte und -pflichten sind zunehmend gesetzlich verankert. Auch eine Reihe privater Hochschulen haben eine*n Beauftragten für die Belange behinderter Studierender benannt.

Die gesetzliche verankerung und Ausgestaltung des Amtes widerspiegelt die wachsende Sensibilisierung für Exklusionsrisiken von Studierenden mit studienerschwerdenden Beeinträchtigungen und die Verpflichtung zur Ausgestaltung chancengerechter Teilhabe an der Hochschulbildung.
 

Zielgruppe und Themen

Die Beauftragten und Berater*innen sind wichtige Ansprechpersonen für Studieninteressierte und Studierende mit studienrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu zählen Studierende mit

  • Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen
  • länger andauernden oder chronisch-somatischen Krankheiten
  • psychischen Erkrankungen
  • mit Autismus, Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen (Neurodiversität)

Vielfältige Beratungsaufgaben und Mitwirkungspflichten

Die Behindertenbeauftragten und spezifischen Beratungsstellen unterstützen Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten vielfältig. Dazu gehört insbesondere, dass sie

  • zu Voraussetzungen und Formen des Nachteilsausgleichs bei der Hochschulzulassung, im Studium und bei Prüfungen beraten
  • bei Bedarf bei der Studienorganisation unterstützen und zwischen Studierenden, Lehrenden und der Verwaltung vermitteln
  • Auskunft über bauliche Bedingungen sowie die barrierefreie Ausstattung ihrer Hochschule geben
  • (bei ausreichender Ressourcenausstattung) spezifische Angebote zur Unterstützung beeinträchtigter Studierender entwickeln
  • darauf hinwirken, dass Barrieren in der Hochschule abgebaut und angemessene Vorkehrungen zum Nachteilsausgleich entwickelt werden
  • die Mitglieder der Hochschule für die Belange von Studierenden mit Behinderungen sensibilisieren.

In der Regel arbeiten die Beauftragten eng mit anderen Stellen im Hochschulbereich zusammen, beispielsweise den Sozialberatungsstellen der Studierendenwerke. Die Sozialberater*innen sind für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten wichtige Ansprechpartner*innen, wenn es um Finanzierungs- und Versicherungsfragen geht.

An einigen Hochschulen organisieren Behindertenbeauftragte und Berater*innen spezifische Veranstaltungen für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte.