Digitale Lehre: barrierefrei?

Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung der Lehre im Hochschulkontext deutlich beschleunigt. Der damit verbundene Zuwachs an örtlicher und zeitlicher Flexibilität im Studium erhöht auch die Teilhabechancen vieler Studierender mit Beeinträchtigungen. Inklusiv sind digitale Lehr-, Lern- und Prüfungs-Settings aber nur, wenn sie barrierefrei gestaltet und für alle gleichermaßen nutzbar sind. Hochschulen sind dazu über die Behindertengleichstellungsgesetze der Länder verpflichtet.

Auf barrierefreie digitale Formate angewiesen sind besonders blinde, sehbeeinträchtigte oder durch andere Erkrankungen lesebeeinträchtigte Studierende, gehörlose und schwerhörige Studierende. Von gut strukturierten und verständlich formulierten Inhalten, von Untertitelungen und einer übersichtlichen Benutzerführung profitieren aber alle Nutzer*innen.

Nicht nur Webseiten sollten barrierefrei zugänglich sein, sondern alle Formate, in denen Informationen und Wissen im Hochschulkontext digital angeboten und geteilt werden – insbesondere alle Dokumente und Publikationen, Videos, Podcasts, Apps, Lern- und Austausch-Tools. In manchen Fachgebieten, insbesondere wenn es um mathematisch-naturwissenschaftliche Forschungsinhalte geht, bestehen zusätzliche Anforderungen an digitale Lehr-/Lernmaterialien. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten auch für das Intranet und digitale Verwaltungsabläufe. Basis für den barrierefreien Standard ist in Deutschland die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die sich wiederum an dem internationalen Standard der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) orientiert.

Für Lehrende gibt es zahlreiche Handreichungen, die Orientierung für die Gestaltung eigener Lehr-/Lernmaterialien geben. An manchen Hochschulen gibt es Unterstützung durch die Hochschuldidaktik oder spezialisierten Stellen. Seit April 2023 gib es einen frei zugänglichen Online-Kurs der Universität Augsburg  zum Thema: Accessibility in der digital gestützten Hochschullehre: Barrierefreie Lehr-Lern-Materialien. Sollten Studienmaterialien, z.B. eingescannte Dokumente, nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar sein, muss im Rahmen individueller Maßnahmen für angemessene Teilhabe gesorgt werden, z.B. durch Umsetzung von Texten.

Studieninteressierte und Studierende mit entsprechenden Anforderungen sollten zur Klärung vorab frühzeitig Kontakt mit der Hochschulberatungsstelle für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit und dem jeweiligen Fachbereich aufnehmen. Einige Universitäten haben Ansprechpartner*innen für Assistive Technologien.