Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Studierendenwerke

Die Studierendenwerke sind öffentlich-rechtliche juristische Personen: 

  •  56 von 57 Studierendenwerken haben die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts.

  • ​​​​​Das Studentenwerk Göttingen ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Studierendenwerke finden sich im Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes: entweder in einem speziellen Studierendenwerksgesetz oder im Hochschulgesetz. Hier sind die Einzelheiten zu den Aufgaben der Studierendenwerke, ihren Organen, der Wirtschaftsführung und ihrer Finanzierung geregelt.  

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