Europäische Bildungsprogramme

Das neue EU-Bildungsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Erasmus+ eröffnet für die Jahre 2014 bis 2020 neue Perspektiven für die Auslandsmobilität.

Unter dem Dach von Erasmus+ vereinen sind seit dem 1. Januar 2014 die vier folgenden Programmteile:

  • Comenius (Schulbildung)
    Nationale Agentur für Comenius: Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
     
  • ERASMUS (Hochschulbildung)
    Nationale Agentur ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)
     
  • Leonardo da Vinci (Berufsbildung)
    Nationale Agentur "Bildung für Europa" beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB) für Leonardo da Vinci
     
  • Grundtvig (Erwachsenenbildung)
    Nationale Agentur "Bildung für Europa" beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB) für Grundtvig

Mit ERASMUS können Studierende

  • für ein Teilstudium oder Praktikumsaufenthalt (maximal ein Jahr) während des Bachelor- und (kumulativ) des Masterstudiums in Programmstaaten ein Stipendium erhalten.
     
  • für gemeinsame Masterabschlüsse, die Studierende an mindestens zwei Hochschulen in Programmstaaten studieren, ebenfalls ein Stipendium erhalten.
     
  • für einen vollständigen Masterstudiengang (ein- oder zweijährig) in einem anderen EU-Staat nur einen verzinsten Studienkredit erhalten. Auch ein Masterstudiengang, der nur ein Jahr dauert, wird ausschließlich mit einem Studienkredit gefördert, da das Kriterium „vollständiges Studium“ erfüllt ist. Bei einem zweijährigen – vollständig im Ausland absolvierten – Masterstudiengang ist eine Splittung in ein Jahr Stipendium und ein Jahr Studienkredit nicht möglich.

Das Deutsche Studentenwerk fordert, die Auslandsmobilität der Master-Studierenden wie die der Bachelor-Studierenden mit Stipendien und nicht über Kredite zu fördern. Kredite erhöhen das Überschuldungsrisiko und wirken somit eher als Barriere für einen Auslandsaufenthalt.