Die aktuellen BAföG-Änderungen

Mit dem 27. und 28. BAföG-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung zum Wintersemester 2022/2023 einige Verbesserungen auf den Weg gebracht.

Was wurde beschlossen?

Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge

um 20,75 %

Hinweis: Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich. Nutzen Sie daher BAföG-Rechner, z. B. den des Studentenwerks Göttingen: www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2022

Anhebung der BAföG-Vermögensfreibeträge

Vermögensfreibeträge

gemäß § 29 BAföG

für Studierende selbst

bis zum Alter von 29 Jahren: 15.000 €
ab 30 Jahre: 45.000 €

für Ehegatten/Lebenspartner*innen

2.300 €

je Kind

2.300 €

Anhebung der BAföG-Bedarfssätze

  • Grundbedarf von 427 € auf 452 €
  • Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 325 € (um 11 %) auf 360 €
  • Unterkunftsbedarf für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, von 56 € auf 59 €
  • Krankenversicherungszuschlag von 84 € auf 94 € und ab 30 Jahre von 155 € auf 168 €
  • Pflegeversicherungszuschlag von 25 € auf 28 € und ab 30 Jahren von 34 € auf 38 €

Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium

Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags (für ausbildungsbezogene Kinderbetreuung außerhalb regulärer Kita-Öffnungszeiten) von monatlich 150 € auf 160 €

Anhebung der BAföG-Altersgrenze

Studierende, die bei Studienbeginn unter 45 Jahre alt sind, können seit dem Wintersemester 2022/2023 BAföG erhalten. Zuvor lag die Altergrenze für Bachelor-Studiengänge bei unter 30 Jahren und bei Master-Studiengängen bei unter 35 Jahren. Eine Überschreitung der Altersgrenze ist weiterhin möglich, z.B. wegen Kindererziehung/-pflege.

Moderatere Rückzahlungsmodalitäten für Altschuldner/innen

Wer die Frist 29.2.2020 verpasst hat, erhält vom Bundesverwaltungsamt „von Amts wegen“ (= automatisch) die günstigeren Rückzahlungsbedingungen.

Weitere Verbesserungen

  • Bei der BAföG-Antragstellung entfällt das Schriftformerfordernis (z.B. bei digitaler Antragstellung auf dem Portal www.bafoeg-digital.de)

  • Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, z. B. Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.

  • Bei künftigen gravierenden Krisensituationen, in denen der Hochschulbetrieb überregional erheblich eingeschränkt ist, soll die Bundesregierung per Verordnung die BAföG-Förderungshöchstdauer angemessen verlängern können. Bei der Corona-Pandemie hatte dies jedes Bundesland eigenständig geregelt.
     

Wie hoch ist die aktuelle BAföG-Förderung?

Es gibt gestaffelte Bedarfssätze, die abhängig sind von:

  • den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und
  • der Wohnform der Studierenden

Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Alter

in Deutschland bzw. innerhalb der EU

auswärts wohnend

bei den Eltern wohnend

ohne eigene Versicherungsbeiträge, weil familienversichert

bis 24 Jahre (Verlängerung bei freiwilligen Diensten vor Studienbeginn)

812 €

511 €
(Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können den BAföG-Wohnbedarf durch Leistungen gemäß SGB II aufstocken)

mit eigenen Versicherungsbeiträgen

bis 29 Jahre

934 €

633 €

eigene freiwillige gesetzliche Versicherung

ab 30 Jahre

1.018 €

717 €

Studierende mit Kind: plus 160 € im Monat pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für die Kinderbetreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten

Übrigens: Die BAföG-Erhöhungen wirken sich unmittelbar auf die Förderung der beruflichen Bildung aus, nämlich auf das Aufstiegs-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe.