Kredite und Darlehen: auch für Studierende mit Beeinträchtigungen?

Das Studium verlängert sich beeinträchtigungsbedingt, das Geld reicht nicht, jobben ist nicht möglich. Was tun? - Kredite als letzte Alternative.

Studierende sollten sich mit Fragen zu Krediten und Darlehen an die Sozialberatungsstellen der örtlichen Studentenwerke wenden.

Vorsicht bei Krediten: hohe Verschuldungsgefahr

Gerade Studierende mit Beeinträchtigungen müssen mit Schwierigkeiten beim Berufseinstieg und infolgedessen mit Problemen bei der Darlehensrückzahlung rechnen. Bevor sie Darlehen in Anspruch nehmen, sollten sie deshalb alle anderen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten ausschöpfen. Ganz besonders wichtig ist eine qualifizierte Beratung, um Alternativen zu diskutieren und die Risiken einer Verschuldung in dieser besonderen Lebenslage realistisch einschätzen zu können. Sozialhilfeempfänger/innen müssen außerdem prüfen, inwieweit sozialrechtliche Regelungen einer Kreditaufnahme entgegenstehen.

Bildungskredit der Bundesregierung für den Studienabschluss

Generell gilt: Auch beeinträchtigte Studierende in der Studienabschlussphase können einen zinsgünstigen Bildungskredit der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Antragstellenden und deren Eltern. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können bis zu 7.200,– EURO bewilligt werden. In der Regel ist eine Förderung nur bis zum 12. Semester bzw. bis zum vollendeten 36. Lebensjahr möglich. Außerdem muss die Hochschule bestätigen, dass in der Förderungszeit der Abschluss erfolgen kann, z. B. durch das Zeugnis über die abgelegte Zwischenprüfung. Der Antrag auf Bewilligung eines Bildungskredits ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Die Kreditgewährung erfolgt dann durch die KfW-Bankengruppe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Bildungskredits.
Bildungskredit der Bundesregierung

BAföG-Studienabschlussförderung

Studierende mit Beeinträchtigungen sollten immer versuchen, eine beeinträchtigungsbedingte "Förderung über die BAföG-Förderungshöchstdauer hinaus" zu erreichen. Vorteil: Diese wird als Vollzuschuss gewährt. Ist diese Möglichkeit ausgeschöpft, ist danach eine "Hilfe zum Studienabschluss" als verzinsliches Bankdarlehen nach BAföG für maximal 12 Monate möglich (§ 15 Abs. 3a BAföG). Voraussetzung ist, dass die Studierenden spätestens innerhalb von vier Semestern nach Auslaufen der Förderung zur Abschlussprüfung zugelassen und das Studium innerhalb von maximal zwölf Monaten ab Antragsbewilligung abschließen werden.

Zinslose Darlehen zum Studienabschluss von Stiftungen

Verschiedene Stiftungen bieten einzelnen Gruppen von bedürftigen Studierenden zinslose Darlehen zum Studium an, insbesondere zum Studienabschluss.

  • Hildegardis-Verein
    Unterstützt werden Frauen christlicher Konfession mit maximal 10.000,- EURO. Gelder stehen für die Studienabschlussphase, aber auch für Zweit- und Aufbaustudiengänge zur Verfügung.
    Darlehen des Hildegardisvereins
     
  • E.W. Kuhlmannstiftung
    Bedürftige Studierende können unabhängig vom Alter für die Studienabschlussphase ein zinsloses Darlehen von maximal 2.000,- EURO erhalten, das spätestens nach 4 Jahren zurückgezahlt werden muss.
    E.W. Kuhlmann-Stiftung 

Darlehenskassen der Studentenwerke

Die meisten Studentenwerke verfügen über Darlehenskassen. In Not geratene Studierende können darüber Überbrückungsdarlehen oder Hilfen zum Studienabschluss erhalten. Diese sind in der Regel zinsfrei, es wird jedoch eine Bürgschaft verlangt.
Neu ab Januar 2016: Die Darlehenskasse der Studentenwerke in NRW (Daka) fördert alle Studienphasen durch zinslose Darlehen. Lediglich eine einmalige Verwaltungsgebühr ist zu entrichten.
Darlehenskassen und Härtefonds

Darlehen in besonderen Härtefällen nach SGB II

In besonderen Härtefällen können hilfebedürftige Studierende ausnahmsweise Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) gemäß § 27 Abs. 3 SGB II erhalten. Diese Leistungen werden ausschließlich auf Darlehensbasis erbracht.
Darlehen gemäß § 27 Abs. 3 SGB XII

Studienkredite privater Banken und Sparkassen/ Bildungsfonds

Die Aufnahme eines Studienkredits bei einer Bank oder Sparkasse sollte sehr gut überlegt werden. Die meisten Studienkredite sind an einen variablen Zinssatz gekoppelt und nicht auf eine Höchstsumme begrenzt. So kann es schnell zu einer Überschuldung nach dem Studium kommen, wenn es an die Rückzahlung des Darlehens geht. Stundung und Verminderung der Raten können auch bei nachweislich geringem Einkommen und Vermögen nicht verlässlich erreicht werden, sodass im schlimmsten Fall die Privatinsolvenz drohen kann. Probleme können sich daraus gerade für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ergeben, wenn sich der Berufseinstieg behinderungsbedingt erschwert. Die Förderung durch einen Bildungsfonds kommt in der Regel nur für überdurchschnittlich erfolgreiche Studierende in Frage. In jedem Fall: unabhängige Beratung nutzen und Alternativen prüfen!

 

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64