Direkte Bundesförderung für Hochschulen und Studentenwerke?

Wenn der Bund in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigt, muss er auch die Grundfinanzierung der Studentenwerke verbessern.

Kooperationsverbot abschaffen

Derzeit liegt die Finanzierung der Hochschulen, wie auch die Bildungspolitik generell, in der alleinigen Zuständigkeit der 16 Bundesländer. Die Hochschulen und die Studentenwerke beklagen eine unzureichende Grundfinanzierung. Immer wieder wird ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert; dies lässt das Grundgesetz aber derzeit nicht zu. Praktisch alle Parteien und Verbände fordern eine Änderung des Grundgesetzes und wollen das so genannte Kooperationsverbot abschaffen.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung erklärt, sie wolle mit Bundesgeld die Grundfinanzierung der Hochschulen verbessern. Wie das geschehen soll, ist noch unklar.

Bundesmittel auch für die Studentenwerke

Was für die Hochschulen gilt, muss auch für die Studentenwerke gelten: Wir fordern in Analogie zur künftigen Bundesförderung der Hochschulen auch Bundesmittel für die Studentenwerke. Die staatliche Unterstützung durch die Länder ist seit Jahrzehnten rückläufig. Heute machen die Landeszuschüsse knapp mehr als 10 Prozent aus.

Immer wieder wollen einzelne Länder ihre Zuschüsse drastisch reduzieren. Die Folge: Die Preise in den Mensen und Wohnheimen steigen, die Semesterbeiträge der Studierenden müssen erhöht werden.

Wohnheimprogramm

Die Bundesregierung muss aus unserer Sicht vor allem ein Programm für mindestens 45.000 zusätzliche, preisgünstige Wohnheimplätze auflegen. Solche Programme gab es in den 1970er und 1990er Jahren.

Die Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Studierende ist in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich. Bayern fördert jeden Wohnheimplatz mit 32.000 Euro, das Land Baden-Württemberg fördert mit 8.000 Euro pro Platz. Einige Länder stellen Grundstücke oder Darlehen zur Verfügung, wieder andere tun gar nichts.

Mehr Mensakapazitäten

Viele Mensen der Studentenwerke arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Die Studierendenzahlen bleiben aber sicher bis ins kommende Jahrzehnt hoch. Es werden dringend 200 Millionen Euro Investitionszuschüsse für einen Ausbau der Mensakapazitäten benötigt.

2.000 zusätzliche Kita-Plätze

Trotz intensiven Ausbaus in den vergangenen Jahren haben wir an vielen Hochschulstandorten noch keine Bedarfsdeckung bei der Kinderbetreuung. Zusätzlich zu den bestehenden rund 8.500 Plätzen sind weitere 2.000 erforderlich. Erweiterte und flexible Öffnungszeiten bei den bestehenden Kitas und mehr flexible Kurzzeit-Betreuung sind ebenfalls nötig.

50 Prozent mehr Beratung

Die Studierenden fragen die studienbegleitende Beratung der Studentenwerke stark nach: Sozialberatung, psychologische Beratung, Beratung für Studierende mit Kind, Studienfinanzierungsberatung, Beratung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Wir fordern eine personelle Aufstockung um 50 Prozent bis zum Jahr 2017 in allen Beratungsbereichen. Das sind mindestens 120 zusätzliche Beraterinnen und Berater.

Vorstandsvorsitzender

Matthias Anbuhl

Tel.: +49 30 297727-13

Fax: +49 30 297727-99