1. Finanzierungssicherheit bieten
- Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie generell aller Beträge – insbesondere der Vorausleistungen – und Sozialpauschalen an die derzeitigen Einkommens- und Preisverhältnisse
- Automatische Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze an die zukünftige Einkommens- und Preisentwicklung
- Vollständige Nichtanrechnung von Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (450-Euro-Job) bei Studierenden
- Bis auf weiteres Erhöhung der Förderungshöchstdauer auf die Regelstudienzeit plus zwei Semester, um die Diskrepanz zwischen vorgegebener und realer Studiendauer auszugleichen
- Möglichkeit einer rückwirkenden Antragsstellung wieder einführen
2. Studienaufnahme unabhängig von der sozialen Herkunft erleichtern
- Wiedereinführung des Schüler-BAföG für allgemeinbildende Schulen
- Elternunabhängige BAföG-Förderung im Studium, wenn zuvor bereits der Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs elternunabhängig gefördert wurde
- Elternunabhängige BAföG-Leistungen statistisch erfassen
3. Altersbezogenheit staatlicher Leistungen verbessern
- BAföG-Altersgrenze abschaffen
- Elternunabhängige BAföG-Förderung bereits ab dem 27. Lebensjahr
- Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr
4. Staatliche Studienfinanzierung für alternative und neue Ausbildungswege öffnen
- Teilzeitstudiengänge fördern
- Auf sich verändernde Berufsbilder reagieren, beispielsweise indem das Erfordernis der fachlichen Weiterführung in derselben Fachrichtung bei der BAföG-Förderung einer weiteren Ausbildung gestrichen wird
- Förderungsrechtliche Umsetzung der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge insbesondere durch:
-Förderung der Übergangszeit zwischen Bachelor-Abschluss und dem Beginn des Master- Studiums
-Keine Nachteile bei vorläufiger Hochschulzulassung zum Master-Studium ohne einen vorherigen Bachelor-Abschluss
-Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem vierten Fachsemester
-Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund beim Master-Studium nach einem Semester zulassen
-Konsequente Mitnahme der BAföG-Förderung in alle Bologna-Staaten
5. Individuelle Lebens- und Ausbildungssituationen berücksichtigen
- Berücksichtigung der Pflege von Angehörigen und ehrenamtliches Engagement
- Mehrbedarfe von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Studierenden mit Kindern besser berücksichtigen
- Zwei Arten von Krankenversicherungszuschlägen gewähren: Eine Pauschale ab dem 25. Lebensjahr sowie eine für Studierende über 30 Jahren
- Für Gremientätigkeit die Dauer der BAföG-Förderung über die BAföG-Höchstförderungsdauer hinaus an das Hochschulrecht anpassen
6. Bessere Hilfe für die rund 177.000 Studierenden, deren Eltern keinen vollen Ausbildungsunterhalt leisten
- Streichen der Frist für die Einbeziehung der Eltern im Rahmen der Vorausleistung
- Keine Anrechnung des Kindergeldes auf die Vorausleistung
7. Rückkehr zum BAföG-Vollzuschuss
8. BAföG-Verwaltung zukunftssicher machen
- Elektronische Kommunikation durchweg gewährleisten, insbesondere eine vollständige Online-Antragstellung
- Leistungsfähige, nutzerfreundliche und länderübergreifende BAföG-EDV (inklusive elektronischer Aktenführung) schaffen
9. Verwaltungsvereinfachung
- Berücksichtigung der „Riester-Rente“ als besondere Sozialpauschale
- Pauschaler Krankenversicherungszuschlag auch bei privater Krankenversicherung
- Keine Anrechnung von Fahrzeugen bei der Vermögensermittlung
- Das geltende Erklärungsprinzip konsequent anwenden und Nachweispflichten lockern
- BAföG-Bescheide verständlicher gestalten
- Nach einer BAföG-Novellierung: Unverzügliche Anpassung sämtlicher Ausführungsvorschriften, insbesondere der BAföG-Verwaltungsvorschrift und der BAföG-Formblatt-Verwaltungsvorschrift
10. Sicherstellung einer adäquaten infrastrukturellen und personellen Ausstattung der BAföG-Ämter sowie der Ausfinanzierung einer Studienfinanzierungsbera-tung für Studierwillige, Studierende und Eltern (inklusive Beratung nach einem BAföG-Ablehnungsbescheid).
74. ordentliche Mitgliederversammlung
des Deutschen Studentenwerks (DSW)
am 3./4.12.2013