11.08.2020

IBS Newsletter vom 12. August 2020

Tipps und Informationen Nr. 8 / 2020

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Aus der Arbeit der IBS und des DSW

IBS-Fachtagung 2020 online am 12./13.11 - Save the Date

Die diesjährige IBS-Fachtagung wird am 12. und 13. November 2020 stattfinden. Im Mittelpunkt der Tagung werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Veränderungen in Studium und Lehre auf Studierende mit Beeinträchtigungen stehen. Die Fachtagung wird als Online-Veranstaltung angeboten, an beiden Tagen jeweils in der Zeit von 10.00-13.00 Uhr. Bitte merken Sie sich den Termin vor.

IBS-Stellungnahme zum Entwurf der BAGüS-Hochschulempfehlungen

Zum 1.1.2020 sind die wesentliche Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Studierende mit Behinderungen in Kraft getreten. Hierbei geht es um  die Finanzierung der im Einzelfall behinderungsbedingt erforderlichen technischen Hilfsmittel, Studien- und Kommunikationsassistenzen sowie Mobilitätshilfen zum Besuch einer Hochschule. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat nun ihren (noch nicht öffentlich zugänglichen) Entwurf der aktualisierten Hochschulempfehlungen vorgelegt. Die BAGüS-Hochschulempfehlungen sollen den Leistungsträgern als Orientierung bei der Antragsbearbeitung dienen. Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks kritisiert in ihrer Stellungnahme insbesondere das Fehlen konkreter Kriterien zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Zugleich mahnt sie mit Blick auf die Prozesse der Bedarfsermittlung Abstimmungen zwischen Leistungsträgern und Hochschulen an.

 

IBS-Stellungnahme zum Entwurf der "Empfehlungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zum Besuch der Hochschule nach § 112 SGB IX (BAGüs-Hochschulempfehlungen)"

 

Mit Postkarten sensibilisieren

Bei der IBS können Postkarten zum Thema "Studium und Behinderung" kostenfrei bestellt werden. Die sechs Motive der Postkarten wurden von Studierenden für den 26. Plakatwettbewerb des DSW entworfen. Mit den Postkarten möchte die IBS alle im Bereich Studium und Behinderung Aktiven unterstützen, ihr Arbeitsumfeld für das Thema zu sensibilisieren. Da die Postkarten in einer hohen Auflage gedruckt wurden, können sie großzügig ausgelegt werden.

 

Bestellformular für Postkarten zum Thema "Studium und Behinderung"

 

Studieren in Corona-Zeiten

Interessante Links

Wer gehört zur Covid19-Risikogruppe? Welche Personen sind besonders schutzbedürftig? Die Arbeitsmedizinischen Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen Arbeitgebern und Betriebsärzten eine Orientierung geben. Hierzu erfolgt eine Bildung von Tätigkeitsgruppen sowie eine entsprechende Einstufung von Erkrankungen.

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Arbeitsmedizinische Empfehlung

 

Aus Hochschulen und Studentenwerken

Leibniz Universität Hannover: Aktionsplan für eine barrierefreie Universität

Das Präsidium der Leibniz Universität hat im Juli 2020 den Aktionsplan Barrierefreie Leibniz Universität Hannover beschlossen. Er hat eine Laufzeit von 5 Jahren und benennt Maßnahmen und Verantwortlichkeiten in sechs Handlungsfeldern. Der Aktionsplan wurde von der Arbeitsgruppe Barrierefreie Universität erarbeitet, der neben den Interessenvertreter*innen von Studierenden und Mitarbeiter*innen mit Behinderungen auch verschiedener Struktureinheiten der Universität angehören. Die AG erstellt einen jährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans. 

 

Zum Aktionsplan "Barrierefreie Leibniz Universität Hannover"

Weitere Aktionspläne von Hochschulen und Studentenwerken in der IBS-Online-Bibliothek

 

TU Dortmund: 3D-Campusplan

Ein taktiler Campus Lageplan erleichtert seit kurzem beeinträchtigten Menschen die Orientierung auf dem Campus Nord der TU Dortmund. Der 3-D-Campusplan ergänzt die ebenfalls erneuerte und erweiterte Campusbeschilderung. Er ist ein Gemeinschaftsprojekt, an dem das Bau- und Facilitymanagement, die Stabstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt, DoBuS und das Hochschulmarketing beteiligt waren.  

 

3D-Campusplan

 

Rechtsprechung

Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung im Falle einer schweren psychischen Erkrankung

Mit dem Urteil vom 11.12.2019 erkennt das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern die besondere Situation einer Studierenden mit schwerer psychischer Erkrankung (Zwangsstörung) an und verpflichtet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zur Gewährung von Ausbildungsförderung trotz mehrfachen vorangegangenen Fachrichtungswechsels bzw. Studienabbruchs. Das Urteil ist rechtswirksam.

Strittig war, ob die mehrfachen Fachrichtungswechsel/Studienabbrüche aus krankheitsbedingten unabweisbaren Gründen erfolgten. Das Gericht bejahte dies, da für die Klägerin die vorgenommenen Studienabbrüche und Fachrichtungswechsel in der Situation ihrer schweren psychischen Erkrankung bei subjektiver Betrachtung unabweisbar waren. "Die Klägerin", so das Gericht, "konnte krankheitsbedingt nicht anders handeln, sie hatte keine Wahl. Das Gericht verkennt nicht, dass der vorliegende Fall durch die Besonderheit gekennzeichnet ist, dass die ausbildungsbezogenen Handlungen der Klägerin bei objektiver Betrachtungsweise nicht rational waren. Objektiv vernünftig wäre es gewesen, ein Studium gar nicht erst aufzunehmen oder frühzeitig abzubrechen. Die Vorschrift des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG bietet aber Raum für eine rein subjektive Beurteilung der jeweiligen Ausbildungsentscheidung im Sinne einer (mangelnden) Vorwerfbarkeit. Der Sachverhalt ist wertungsmäßig nicht anders zu betrachten als der Fall eines Auszubildenden, der krankheitsbedingt ein Studium nach Beginn des vierten Fachsemesters abbrechen muss."

 

Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern 1. Senat, Urteil vom 11.12.2019, 1 LB 120/17

 

Aus den Bundesländern

Bayern: Themenzertifikat Inklusive Hochschullehre

Bereits seit längerem können Lehrende an der Universität Augsburg das Zertifikat Inklusive Hochschullehre erwerben. Das Weiterbildungsangebot wurde nun auch für Lehrende der anderen bayerischen Universitäten und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften geöffnet. Der Erwerb des Themenzertifikats ist an den Besuch von vier Kursen gebunden. Hierzu gehören z.B. die Kurse "Barrierefreie Hochschullehre? - Behinderte und chronisch kranke Studierende in meiner Veranstaltung", "Gestaltung barrierefreier Dokumente" sowie "Psychische Auffälligkeiten bei Studierenden". Die Weiterbildungen sollen Lehrende für die Belange Studierender mit Behinderungen sensibilisieren und ihnen mehr Sicherheit in ihrem Lehralltag vermitteln. Unterstützt wird das Zertifikatsprogramm vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

 

Informationen zum Themenzertifikat Inklusive Hochschullehre

 

NRW: Teilhabebericht vorgelegt

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat den ersten „Teilhabebericht NRW“ zu Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht. Der Bericht informiert auch über die Situation Studierender mit Behinderungen und die gesetzlichen Maßnahmen der Landesregierung zur Teilhabesicherung. Er weist zugleich darauf hin, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sich in den Verträgen mit der Landesregierung dazu verpflichtet haben, Konzepte zur vollständigen Inklusion der Studierenden mit Behinderungen einschließlich der Studienaufnahme und des Prüfungswesens vorzulegen.

 

Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Teilhabeberichts am 24. Juli 2020

Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen

 

Aus Verbänden

DVBS: Stellungnahme zum Entwurf der Hochschul-Empfehlungen der BAGüS

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) mahnt in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Hochschulempfehlungen der BAGüS an, "die Verfahren der Antragstellung und -bearbeitung so zu gestalten, dass die zusätzliche Belastung, die Studierende mit einer Behinderung im Vergleich zu Studierenden ohne Behinderungen haben, möglichst minimiert wird." Unter anderem seien die Regelungen so zu gestalten, dass die benötigten Leistungen zu Studienbeginn zur Verfügung stünden. Nur so könne der Einstieg ins Studium gelingen. 

 

DVBS: Stellungnahme zum Entwurf der Empfehlungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule nach §112 SGB IX (BAGüS-Hochschulempfehlungen)

 

Verschiedenes

UN-Ausschuss: Erläuterungen zu angemessenen Vorkehrungen

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 des UN-Ausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderungen zusammengefasst und aufbereitet. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 kommentiert die in Artikel 5 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Verpflichtungen der Vertragsstaaten in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung. Der Ausschuss erläutert ausführlich das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen". Bei der Beurteilung der Frage, wann angemessene Vorkehrungen eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen, seien - so der Ausschuss, "die gesamten Ressourcen des Vertragsstaates und eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zu berücksichtigen und nicht nur die Ressourcen einer Arbeitseinheit oder einer Abteilung innerhalb der Organisation ..." Die Beweislast läge beim Pflichtenträger, der behauptet, seine Belastung sei unverhältnismäßig oder unbillig.

 

Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (2018) zu Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Studie der Universität Köln: Lehrende zu Nachteilsausgleichen schlecht informiert

Was wissen Lehrende über das Recht Studierender mit Behinderungen auf Nachteilsausgleiche? Welche Erfahrungen haben sie und welche Unterstützung erhalten sie von der Hochschule? Zu diesen Themen wurden Hochschullehrende der Universität zu Köln in einer Pilotstudie befragt. Das Ergebnis: Lehrende sind trotz ihrer wichtigen Rolle bei der Bekanntmachung und Umsetzung von Nachteilsausgleichen schlecht informiert und nehmen selten eine proaktive Rolle ein. Sie wünschen sich selbst mehr Beratung und Information zu diesem Thema.

 

Dr. Jana F. Bauer: Nachteilausgleich? Dazu wurde ich nicht informiert! Wissen, Erfahrungen und Informationsbedarfe von Hochschullehrenden zum Thema Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen. Beitrag auf der 15. Jahrestagung der Gesellschaft für Hochschulforschung, März 2020

 

Netzwerk Kultur und Inklusion: Dokumentation des Netzwerktreffens 2019

Das 5. Netzwerktreffen Kultur und Inklusion widmete sich dem Thema "Inklusion und künstlerische Hochschulen - Status Quo und Zukunftsaufgaben".

 

 

Dokumentation des 5. Netzwerktreffens

 

 

Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Leitfaden barrierefreie Webkonferenzen

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit benennt in ihrem Leitfaden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Webkonferenzen. Zugleich verlinkt sie auf Checklisten und Tipps anderer Organisationen zur barrierefreien Online-Kommunikation.

 

Barrierefreie Webkonferenzen

 

DAAD: Künftig breiterer Inklusionsbegriff bei Erasmus+

Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen für die neue Erasmus+-Programmgeneration 2021-2027. Die Mittel für das nächste Erasmus+-Programm sollen verdreifacht, mehr Menschen teilnehmen und die Stipendien besser individuell angepasst werden können. Der Inklusionsbegriff soll künftig weitergefasst werden. Bisher versteht Erasmus in Deutschland Inklusion im Hochschulbereich primär als Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Der angestrebte Inklusionsbegriff im Erasmus+-Programm soll das aufnehmen, sich aber explizit auch an alle Facetten der sozialen Inklusion richten. 

 

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit: Erasmus+ für alle. DAADeuroletter 69

 

Termine

 

 

 

 

 

Workshop "Blind in Business"

Termin: 24. September 2020, 10.00 - 17.00 Uhr

Ort: Online-Veranstaltung

Veranstalter: EY Careers

Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Studierende, die Interesse an einem Praktikum oder einem Berufseinstieg bei EY haben

EY stellt im Rahmen des kostenfreien Workshops sein Bewerbungsverfahren vor, ermöglicht Einblicke in den Berufsalltag bei EY und gibt spezielle Tipps und Hinweise für die Arbeit als Blinde*r oder Sehbehinderte*r in einem großen Beratungsunternehmen.

 

Informationen und Anmeldung