04.09.2019

IBS Newsletter vom 5. September 2019

Tipps und Informationen Nr. 8 / 2019

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Aus der Arbeit der IBS und des DSW

IBS Fachtagung: Studieren mit Behinderung. Nachteilsausgleich in Prüfungen

Die nächste IBS-Fachtagung findet am 14. und 15. November 2019 in Berlin statt. Sie richtet sich an Beauftragte und Berater/innen für Studierende mit Behinderungen der Hochschulen und Studentenwerke, Mitglieder der Hochschulleitung, Justitiare und Vertreter/innen von Prüfungsämtern, Diversitätsbeauftragte und an Interessenvertretungen von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Ausgangspunkt der Tagung ist die unterschiedliche und z.T. unbefriedigende Praxis der Hochschulen bei der Bewilligung von Nachteilsausgleichen für Studierende mit Behinderungen. Hierzu hat das DSW ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Ennuschat (Ruhr-Universität Bochum) in Auftrag gegeben, das auf der Fachtagung vorgestellt und diskutiert wird.

 

Informationen zur Fachtagung (Programm, Anmeldung, Hotelhinweise, Teilnahmebedingungen)

 

Für die Beratungspraxis

 

 

BAföG-Verbesserungen ab Wintersemester 2019/20

Neben der Anhebung der Fördersätze, der Einkommensfreibeträge der Eltern/Ehegatten und der Vermögensfreibeträge der Studierenden (statt 7.500 zukünftig 8.200 EURO) gibt es einige Neuregelungen, die für Studierende mit Beeinträchtigungen von besonderem Interesse sein können.

Berücksichtigung erhöhter Krankenversicherungskosten von über 30-jährigen

Bereits bisher kann die Versicherungspflicht über den 30. Geburtstag bzw. das 14. Semester hinaus verlängert werden, wenn die Überschreitung der Alters- bzw. Semestergrenzen im engen Zusammenhang mit einer länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung steht. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, greift die Neuregelung, nach der Studierende über 30 künftig einen BAföG-Zuschuss von max. 189 EURO im Monat für die erhöhten Kosten in der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

Änderungen bei der BAföG-Rückzahlung

Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen den Studienerfolg und/oder die spätere Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, machen sich Studierende häufig Sorgen, wie sie ihre BAföG-Schulden zurückzahlen können. In Zukunft wird die Darlehens(rest)schuld nach 20 Jahren all jenen erlassen, die trotz nachweislichen Bemühens und Einhaltung aller Mitwirkungspflichten ihre Schulden bis dahin nicht (komplett) tilgen konnten.

Darlehen für Studienabschlussförderung jetzt zinsfrei

Bei behinderungsbedingter Verzögerung des Studienabschlusses können Studierende – wie bisher – eine Förderung über die Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG beantragen, die zu 100 % als Zuschuss gezahlt wird. Aber nicht für alle Studierenden mit Beeinträchtigung ist das die passende Option. Wer länger als vorgesehen studiert, kann zukünftig in der Studienabschlussphase mit einem zinslosen BAföG-Volldarlehen gefördert werden.

Die Änderungen sind zum 1. August 2019 in Kraft getreten.

 

BMBF: die wichtigsten BAföG-Änderungen im Überblick

 

Aus den Bundesländern

NRW: Netzwerk der Beauftragten künftig vom Land finanziert

Das novellierte nordrhein-westfälische Hochschulgesetz ermöglicht den Beauftragten für die Studierenden mit Behinderungen, sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen. Die Kosten für den Geschäftsbedarf dieser Arbeitsgemeinschaft übernimmt das Wissenschaftsministerium. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Hochschulen, den Geschäftsbedarf der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen zu übernehmen. Die novellierte Fassung des Hochschulgesetzes tritt im Oktober in Kraft.

 

Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019

 

NRW: Studierende mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) im Fokus

Das nordrhein-westfälische Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) startete am 1. Juli 2019 das dreijährige Projekt "Studieren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS)". Finanziert wird es vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vom 3. Juli 2019

Webseite von kombabb

 

Hessen: Projekt „Digital gestütztes Lehren und Lernen in Hessen“

Elf hessische Hochschulen haben sich für das Projekt „Digital gestütztes Lehren und Lernen in Hessen“ zusammengeschlossen, um innovative Konzepte zur digital gestützten Lehre zu erarbeiten. Ziel ist es, gemeinsam digitale Lerninhalte zu erarbeiten, die zusammen mit bereits bestehenden Inhalten in einem Webportal sichtbar gemacht werden sollen. An den beteiligten Hochschulen wurden lokale Teilprojekte eingerichtet, die sich um die Erstellung digitaler Lerninhalte vor Ort, die Unterstützung von Lehrenden und den technischen Support kümmern. Weitere Maßnahmen werden von einer zentralen Servicestelle koordiniert.

 

Webseite Projekt "Digital gestütztes Lehren und Lernen in Hessen"

 

Publikationen

Autismus und berufliche Teilhabe

Wie lässt sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Autismus gestalten? Antwort gibt eine Broschüre der Autor/innen von REHADAT, die in der Wissensreihe des Projektes des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. erschienen ist. Die Wissensreihe vermittelt Basiswissen zur Erkrankungen oder Behinderungen sowie Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen - zum Beispiel mit technischen Hilfen, personeller Unterstützung, organisatorischen und Baumaßnahmen. Weitere Ausgaben der Reihe geben Hinweise, wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit, Depressionen, Rollstuhlnutzung, Multipler Sklerose oder Epilepsie gestalten lässt.

 

Klare Sprache statt Klischees. Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Autismus gestalten lässt. REHADAT Wissensreihe, Ausgabe 08

Zur Wissensreihe von REHADAT

 

Die Verpflichtung der Hochschulen zu angemessenen Vorkehrungen

In Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 20. November 2018 (6 A 139/17 HAL) diskutiert der Autor die Frage, wann angemessene Vorkehrungen eine "unverhältnismäßige Belastung" für die Hochschulen darstellen können.

 

Kirmse: Die Verpflichtung von Hochschulen zu "angemessenen Vorkehrungen" unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals "unverhältnismäßige Belastung" anhand der Entscheidung des VG Halle vom 20.11.2018 - Teil I; Beitrag A15-2019 unter reha-recht.de, 09.08.2019

 

Verschiedenes

BMBF: Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, die sich an Nachwuchswissenschaftler_innen im Bereich der Bildungsforschung richtet. Gefördert werden u.a. Forschungsvorhaben, die sich mit der wachsenden gesellschaftlichen Vielfalt und den daraus erwachsenden Anforderungen an das Bildungssystem beschäftigen, die innovative Ansätze der Hochschullehre in den Blick nehmen oder untersuchen, wie gesellschaftliche Teilhabe gestärkt werden kann.  

 

Richtlinie zur Förderung von „Nachwuchsforschungsgruppen in der empirischen Bildungsforschung“, Bundesanzeiger vom 02.09.2019

 

Broschüre: Erfolgreich bewerben!

Der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) hat den Leitfaden für Arbeitsuchende mit Beeinträchtigung aktualisiert. Die Broschüre will Bewerber/innen mit Schwerbehinderung dabei unterstützen, eine persönliche Bewerbungsstrategie zu entwickeln. Sie bietet viel Wissenswertes zu Selbstanalyse, Arbeitsmarktanalyse, Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräch und Fördermöglichkeiten.

 

Leitfaden "Erfolgreich bewerben!"

 

Studium und Behinderung in den Medien

WestdeutscheZeitung: Sie helfen Behinderten und Kranken beim Studium

In dem Artikel wird über die Arbeit der Behindertenbeauftragten und ihres Teams an der Heinrich-Heine-Uni in Düsseldorf berichtet.

 

Zum Artikel "Sie helfen Behinderten und Kranken beim Studium"

 

Termine

Workshop Inklusion 2019

Termin: 26. September 2019

Ort: Hannover

Veranstalter: HIS HE Institut für Hochschulentwicklung

Zielgruppe: Akteure aus Hochschulen, die sich in operativer und strategischer Funktion mit Fragestellungen der Vielfalt beschäftigen

HIS-HE hat in einem Projektvorhaben den Stellenwert, die Relevanz der Inklusions-Thematik für das Gesamtsystem Hochschule, das Inklusionsverständnis der Hochschulangehörigen sowie Herausforderungen, Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung im operativen Geschäft beispielhaft untersucht und zentrale übertragbare Ergebnisse zusammengeführt. HIS-HE wird dieses Ergebnis kurz präsentieren und eine Basis für einen intensiveren Austausch für das Fachpersonal in Hochschulen legen.

 

Informationen zum Workshop Inklusion 2019

 

Orientierungswoche für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte

Termin: 9. bis 11. Oktober 2019

Ort: Dresden

Veranstalter: TU Dresden

Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Studieninteressierte

Die Orientierungswoche will blinden und sehbehinderten Studierenden die Entscheidung für ein Studium erleichtern. Sie vermittelt Wissenswertes rund um das Studium mit einer Sehbehinderung oder Blindheit sowie zu Aspekten wie Nachteilsausgleich, Finanzierung und Wohnen. Studierende mit Blindheit oder Sehbehinderung berichten über ihre Erfahrungen zum Studium an der TU Dresden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. .

 

Zu den Informationen zu Orientierungswoche, Bewerbung und Anmeldung