14.02.2023

IBS-Newsletter vom 15.02.2023

Tipps und Informationen Nr. 2 / 2023

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Aus DSW und IBS

IBS-Fachtagung am 8. und 9. November in Berlin - Save the date

Im Zentrum der diesjährigen Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerks im Tagungszentrum der Katholischen Akademie in Berlin wird das Thema "Studieren mit psychischen Erkrankungen" stehen. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Ausführliche Informationen und Anmeldemöglichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Für die Beratungspraxis

Online-Kurs "Autismus und Studium"

Dr. med. Christine Preißmann ist es als selbst vom Autismus betroffene Ärztin und Psychotherapeutin ein wichtiges Anliegen, die Situation für autistische Menschen zu verbessern. Der vierte Teil einer Reihe von Online-Kursen zum Thema Autismus befasst sich mit der Lebenswelt von Studierenden. Damit richtet sie sich nicht nur an autistische Menschen, sondern auch an Angehörige, Fachpersonen aus Therapie/Pädagogik und all jene, die mit Menschen mit Autismus leben oder arbeiten. Der Vortrag führt gut strukturiert in die Erfahrungswelten autistischer Menschen ein und macht deutlich, wo und in welcher Form Unterstützung im Studium gebraucht wird. Eigene Erfahrungen, aber auch die Erfahrungen aus ihrer therapeutischen Arbeit mit jungen Menschen mit Autismus sind in den Kurs eingeflossen.

bvkm: Ratgeber „Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung“ aktualisiert

Um Familien besonders zu unterstützen, wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Für viele Studierende und deren Familien bildet das Kindergeld einen wichtigen Posten in der Studienfinanzierung. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Ratgeber zum Kindergeld aktualisiert. Denn für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Studierende Kinder mit Behinderungen haben wie alle Studierenden einen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag. Die Feststellung, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld jenseits des 25. Geburtstags aus o.g. Gründen besteht, ist nicht immer einfach. Die Broschüre kann bei der Bewertung der Lebenssituation und der Argumentationsschärfung nützlich sein.

Leistungen nach dem SGB II: seit 1.1.2023 "Bürgergeld" statt "ALGII/Hartz4"

Für Studierende ändert sich durch die Einführung des Bürgergelds wenig. Die grundlegenden Regelungen zu den Leistungsansprüchen bzw. Leistungsausschlüssen für Studierende im SGB II sind gleichgeblieben. Wichtig für Studierende mit und ohne Behinderung, die einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen des Bürgergelds geltend machen können - also z.B. als Studierende in regulären Teilzeitstudiengängen oder im Urlaubssemester - sind folgende Punkte:

  • Karenzzeit für höheres Vermögen: Vermögensfreibetrag im ersten Jahr 40.000 EURO (+15.000 für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft), nach einem Jahr: 15.000 EURO (+15.000 für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft)
    außerdem in dieser Zeit: keine Prüfung der Angemessenheit einer selbstbewohnten Immobilie, keine Prüfung der Angemessenheit eines Kfz
  • Karenzzeit für höhere Mietkosten: im ersten Jahr Übernahme der tatsächlich anfallenden Mietkosten, erst nach einem Jahr wird die Angemessenheit geprüft
    aber: keine Karenzzeit für erhöhte Heizkosten; Übernahme von Anfang an nur in "angemessener" Höhe
  • Anhebung der Regelbedarfe: für Alleinstehende z.B. von 449 EURO (2022) auf 502 EURO (2023)
  • Einkommensfreibetragsgrenze für Studierende (ab 1. Juli 2023): 520 EURO (= Minijob-Grenze)
  • "Sanktionen" heißen jetzt "Leistungsminderungen" (§§ 31, 32 SGB II)

Inwiefern die Abschaffung des Vorrangs der Vermittlung in eine Erwerbsarbeit durch Gleichstellung der Aufnahme einer Ausbildung in der Neufassung des § 3 SGB II Auswirkungen auf Studierende im Bürgergeldbezug zur Deckung von Kosten des Lebensunterhalts haben, muss beobachtet werden. Weitere Regelungen werden zum 1.7.2023 in Kraft treten, u.a. die Anhebung der Einkommensfreibetragsgrenze für Auszubildende (s.o.).

Urteil des BSG: Ein Studienkredit ist kein zu berücksichtigendes Einkommen bei der Ermittlung der Bedürftigkeit durch das Jobcenter

Es gibt immer wieder offene Fragen, wenn es um studentische Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen des SGB II geht. Besonders häufig sind davon Studierende in besonderen Lebenslagen betroffen. Im vorliegenden Fall einer Studentin im berufsbegleitenden Master-Studiengang wurden Zahlungen abgelehnt, weil die Studentin monatliche Raten aus einem von ihr aufgenommenen Studienkredit in Höhe von 800,- EURO erhielt und das Jobcenter sie daraufhin als nicht bedürftig einordnete. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied allerdings zugunsten der Studentin und stellte klar, dass die Klägerin hilfebedürftig war, weil der Studienkredit nicht Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II ist. In der Begründung heißt es ergänzend: "Gelingt es dem Leistungsempfänger Darlehen zur Finanzierung weitergehender Bedarfe zu erhalten, was insbesondere bei einer günstigen Eingliederungsprognose nicht fernliegend ist, darf dies nicht den Grundsicherungsträger entlasten." und weiter "Vielmehr ist es ihnen (gemeint: die Leistungsberechtigten) trotz des Bezugs von Grundsicherungsleistungen gestattet, ihren Lebensstandard - wie es die Klägerin hier getan hat - für die Übergangszeit des Leistungsbezugs durch Darlehen, die alleine sie selbst irgendwann zurückzuzahlen hat, auf einem Niveau zu erhalten, das unabhängig von der Höhe der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB ist. Eine unausgesprochene "Deckelung" des Lebensstandards auf diese Höhe ist dem SGB II insofern nicht zu entnehmen."

Aus Hochschulen und Studierendenwerken

Uni Leipzig: Videoreihe "Digitale Barrierefreiheit" jetzt online

Die acht Videos zu verschiedenen Aspekten der digitalen Barrierefreiheit wurden von der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie mit einer externen Agentur entwickelt. Universitätsangehörige sollen bei der Erstellung von barrierefreien Inhalten/Dokumenten unterstützt und über die rechtlichen Vorgaben (BITV 2.0) informiert werden. Die Videos sind auch zugänglich für Nutzer:innen, die auf Deutsche Gebärdensprache angewiesen sind.

Stifterverband: Sieben Hochschulen erhalten Zertifikat "Vielfalt gestalten"

Folgende sieben Hochschulen haben das Diversity Audit "Vielfalt gestalten" erfolgreich absolviert: FU Berlin, Hochschule für Gesundheit Bochum, TU Clausthal, FH Kiel, Uni Marburg, Uni Oldenburg und Uni Potsdam. Diese Hochschulen haben ein zweijähriges Verfahren durchlaufen, in dem für jede Hochschule eine passgenaue Diversity-Strategie entwickelt wurde. Diese betrifft sowohl organisatorische Strukturen als auch Studium und Lehre oder die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Kommunikation oder bauliche Veränderungen können ebenfalls Teil der Diversity-Strategie sein. Das Zertifikat bescheinigt ihnen, dass sie die Verschiedenheit ihrer Studierenden und Beschäftigten als Chance begreifen und Wege gefunden haben, dieses Potenzial für die Hochschulentwicklung zu nutzen. Bisher haben bereits 59 Hochschulen erfolgreich am Audit teilgenommen.

Internationales

Deutscher Behindertenrat: Positionspapier zur geplanten Einführung eines Europäischen Behindertenausweises (EU Disability Card)

Bisher gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das ist einer der Gründe dafür, warum das Reisen in der EU für Menschen mit Behinderungen immer noch mit vielen Barrieren verbunden ist. Auch längere Auslandsaufenthalte zwecks Arbeit, Praktikum oder Studium erfordern häufig eine erneute Feststellung und Bescheinigung der Behinderung im jeweiligen Gastland, will man die dortigen Nachteilsausgleiche wie Ermäßigungen, Preisnachlässe etc. in Anspruch nehmen. In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 hat die Kommission angekündigt, bis Ende 2023 die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises vorzuschlagen, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll. Der Deutsche Behindertenrat begrüßt das Vorhaben. Angesichts der unterschiedlich gestalteten Anspruchsvoraussetzungen und Nachweiserfordernisse der Mitgliedstaaten hat der Deutsche Behindertenrat Empfehlungen für eine praxistaugliche Umsetzung entwickelt, die auf neun Grundpositionen basieren.

Aus Wissenschaft und Forschung

Uni Marburg + KIT Karlsruhe: Volkswagen-Stiftung fördert „Math4VIP“ mit einer halben Million Euro

Ziel des Math4VIP Projektes ist es, eine zentrale Plattform zu schaffen, die Informationen über den barrierefreien Zugang zu Mathematik und über die notwendigen Schritte zur barrierefreien Aufbereitung mathematischer Inhalte für Studierende mit Sehbeeinträchtigung bereitstellt. Dabei sollen neue Standards entwickelt, Materialien entsprechend der Standards erstellt, Leitfäden verfasst und bekannt gemacht werden. Mitglieder anderer Hochschulen sind aufgefordert, eigene Materialien hochzuladen und so zum Wachstum der Datenbank beizutragen. Insgesamt sollen Studierende mit Sehbeeinträchtigung aus dem deutschen Sprachraum so leichteren Zugang zu barrierefreien Materialien erhalten, unabhängig davon, an welcher Hochschule sie studieren. Das Projekt ist eine Kooperation des Fachbereichs für Mathematik und Informatik der Philipps-Universität Marburg (UMR) und dem Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).

gffz: Studierende mit Beeinträchtigungen für Studie zu Long-Covid im Hochschulbereich gesucht

Das Gender- und Frauenforschungszentrum der Hessischen Hochschulen (gffz) sucht für eine von der Max-Traeger-Stiftung geförderten qualitativen Studie zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studien- und Karriereverläufe vulnerabler Gruppen u.a. Studierende mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen als Interviewpartner:innen. Die Gruppendiskussionen - online oder Präsenz - dauern ca. 60-90 Minuten. Personenbezogene Daten werden vollständig anonymisiert verarbeitet.

Publikationen

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Empfehlungen zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Mit diesen Empfehlungen will der Deutsche Verein das Bewusstsein dafür fördern, dass ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten im SGB II psychisch erkrankt ist und für diese Personengruppe passgenaue Ansätze der Unterstützung entwickelt und realisiert werden müssen, um Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung zu verhindern und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen auf Dauer zu ermöglichen. Dafür seien eine frühzeitige niedrigschwellige Bedarfserkennung sowie die nahtlose Umsetzung von präventiven, kurativen und rehabilitativen Leistungen nötig. Vor dem Hintergrund, dass auch der Anteil psychisch belasteter und erkrankter Studierender stetig wächst, können Analysen und Handlungsempfehlungen auch Impulse für den Hochschulkontext bieten.

axes4 Day 2022: Vorträge des Fachtags zur digitalen Barrierefreiheit jetzt online

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit war das Thema des axes4 Day 2022. Wer als Profi oder Einsteiger:in an den Vorträgen und dem Praxiswissen interessiert ist, findet die Präsentationen als barrierefreie pdfs jetzt zum Herunterladen im Netz.

Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen/ Hrsg. Stefanie Dreiack und Diana Hillebrand-Ludin: "Digitale Chancen - Chancen digital" / Aus der Reihe "Chancengleichheit. Perspektiven für die Hochschule" 

Unter dem Titel „Digitale Chancen – Chancen digital“ hat die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen in Kooperation mit dem Hochschuldidaktischen Zentrum Sachsen und dem Arbeitskreis E-Learning der Landesrektorenkonferenz Sachsen am 1./2. Dezember 2021 zu einem digitalen Symposium geladen, auf dem die Querschnittsthemenfelder Digitalisierung, Gleichstellung, Diversität und Inklusion gemeinsam diskutiert wurden. Es ging einerseits um die Identifizierung positiver Effekte der Digitalisierung für Chancengleichheit an Hochschulen und andererseits um Gelingensbedingungen für eine chancengleiche Gestaltung von Digitalisierungsprozessen im Hochschulbereich. Im vorliegenden Band finden sich Beiträge, die im Rahmen des Symposiums in Roundtable sowie Paneldiskussionen vorgestellt wurden und die Perspektiven und Erfahrungen aus der sächsischen Hochschullandschaft repräsentieren.

Termine

DVBS: Ersatztermin 11. Ratschlag "Gute Arbeitsassistenz“ am 20. Februar

Der 11. Ratschlag „Gute Arbeitsassistenz“ zum Thema „Qualifizierte Assistenz finden“ war so gut besucht, dass die Technik des Veranstalters der hohen Nachfrage nicht standhielt. Der Ersatztermin ist am Rosenmontag, 20. Februar 2023, diesmal ausnahmsweise von 18 Uhr bis 20 Uhr. Dr. Michael Richter, Vertreter der „Rechte behinderter Menschen GmbH“, wird erklären, unter welchen Bedingungen für Assistenz mit besonderer Qualifikation ein höherer Kostensatz geltend gemacht werden kann, als vom Kostenträger angesetzt. Zudem erörtert der Referent das Thema „Assistenz bei einer Arbeitszeit unter 15 Wochenstunden“. Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet und NICHT dokumentiert.

Termin: 20. Februar 2023
Ort: ZOOM-Konferenz
Anmeldefrist: 16. Februar 2023 bei der DVBS-Geschäftsstelle, E-Mail: [email protected], Tel.: 06421/948880
Zielgruppe: Menschen, die behinderungsbedingt auf Arbeitsassistenz angewiesen sind, deren Berater:innen und Interessierte
Veranstalter: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

ZAV + iXNet: „Sehbehinderung im Alltags- und Berufsleben“ - digitale Peer-Together-Veranstaltung - Anmeldeschluss 24. Februar

Das Teilen von Erfolgsgeschichten im Hinblick auf die Versorgung mit medizinischen Alltagshilfen und technischen Arbeitshilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Begegnung innerhalb der eigenen Betroffenengruppe kann eine wertvolle Ressource sein, um einen individuellen und passenden Umgang mit der eigenen Sehbeeinträchtigung zu finden. Das Peer-Together, das sich vor allem an Akademiker:innen mit Sehbehinderungen richtet, will einen moderierten digitalen Begegnungsraum zum Austausch von Erfahrungen, gegenseitiger Unterstützung und Vernetzung schaffen. Eingeleitet wird der Austausch durch einen kurzen thematischen Input. Im Anschluss daran werden Kleingruppen angeboten.

Termin: 7. März 2023 (18.00 - 20.00 Uhr)
Anmeldeschluss: 24. Februar 2023 (Achtung: Teilnahmebegrenzung!)
Ort: digitales Format
Veranstalter: iXNet - digitales Inklusives Expert:innen-Netzwerk
Zielgruppe: Studierende und Akademiker:innen mit Sehbehinderungen

DVBS: Mentoring-Programm für blinde und sehbehinderte Menschen in Ausbildung und Studium - Bewerbung bis 9. März

Das Mentoring-Projekt "TriTeam" des DVBS bietet jährlich 10 blinden und sehbehinderten Studierenden, Auszubildenden und Abiturient:innen aus ganz Deutschland die Möglichkeit, sich mit studien- und berufserfahrenen, ebenfalls blinden oder sehbehinderten Mentorinnen oder Mentoren auszutauschen. Gemeinsam arbeiten die Gruppen an passgenauen Studien- und Berufszielen, teilen ihre Erfahrungen mit Hilfsmitteln und Nachteilsausgleichen und geben Tipps zu Bewerbungen. Ein Fach-Coach ergänzt das Angebot, so dass ein echtes TriTeam entsteht. Das Angebot ist kostenlos. Interessierte müssen nicht Mitglied im DVBS sein.

Bewerbungsschluss: 9. März 2023
Bewerbung an: [email protected] mit kurzer, formloser Bewerbung (Rückfragen: Tel.: 06421/94888-22)
Kennenlern-Seminar in Bad Soden-Salmünster: 6.-7. Mai 2023
Zielgruppe: blinde und sehbeeinträchtigte Auszubildende, Studierende, Abiturient*innen
Veranstalter: DVBS

Forum Inklusive Hochschule e.V.: "Studienfinanzierung - wenn das BAföG nicht reicht" / Ergänzende Hilfen für behinderte Studierende - Ein Workshop für Studierende/ Zimmerkontingent bis Ende Februar abrufbar

Studierende mit Behinderungen sehen ihre Studienfinanzierung häufiger als andere als nicht gesichert an, weil sie z.B. länger studieren und häufiger unterbrechen als andere, weil sie Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs nicht kennen oder weil sie zusätzlich Kosten für beeinträchtigungsbedingte Mehrbedarfe decken müssen. Diese besonderen Aspekte der Studienfinanzierung u.a. sind Thema eines Workshops, der sich an Studierende, insbesondere die studentischen Berater*innen von Studierenden mit Behinderungen, wendet. Die Veranstaltung wird vom BMBF gefördert.

Termin: 14.-16. April 2023
Ort: Hagen (Campushotel/ FernUni-Hagen)
Zielgruppe: Studierende, insbesondere die in der Beratung behinderter Studierender tätig sind
Veranstalter: Forum Inklusive Hochschule e.V.
Anmeldung: über [email protected]

BMBF: Tagung "Vielfalt und Chancengerechtigkeit in Studium und Wissenschaft - bekannte Fragen, bessere Antworten, bewährte Praxisansätze" - Call for proposals bis 17. März

Die Tagung soll das Thema Vielfalt und Chancengerechtigkeit in Studium und Wissenschaft aus fachwissenschaftlichen Perspektiven und zugleich aus der Sicht der Praxis beleuchten. Erwünscht sind Forschungsansätze und -ergebnisse, die die bisher im Mittelpunkt der politischen und fachlichen Diskussionen stehenden Beiträge zum Thema Vielfalt und Chancengerechtigkeit ergänzen und erweitern - gegebenenfalls auch revidieren. Für die Vermittlung sind unterschiedliche Formate wählbar. Einreichungen sind durch Einzelpersonen oder im Verbund möglich. Abstracts in deutscher Sprache im Umfang von max. 4.000 Zeichen inkl. Leerzeichen sollen gesendet werden an: [email protected]Wichtig: auch die Perspektiven der Studierenden, Forschenden und Lehrenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollten im Programm vertreten sein. 

Termin der Tagung: 5./6. September 2023
Ort: Berlin
Call for proposals - Einreichefrist: 17. März 2023
Zielgruppe: Forschende und Praktiker:innen aus Studium und Wissenschaft
Veranstalter: Büro Tagung "Vielfalt und Chancengerechtigkeit in Studium und Wissenschaft" für das Team der Wissenschafts- und Hochschulforschung

Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V.: Zukunftswerkstatt von Flow

Die Zukunftswerkstatt von Flow ist DAS Vernetzungsevent für alle jungen Stotternden. Kennenlernen, Austausch und Vernetzung zwischen den Teilnehmenden werden begleitet von einem bunten Freizeitprogramm mit vielfältigen Aktivitäten. Ganz nebenbei wird die Zukunft von Flow geplant.

Termin: 28. - 30. Juli 2023
Ort: Hannover, Jugendherberge  
Kosten: 30 € Übernachtungsgäste, 15 € Tagesgäste
Anmeldefrist: 30. Juni 2023
Zielgruppe: junge Stotternde im jugendlichen und jungen Erwachsenenalter
Veranstalter: Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe/ Flow-Orgateam

DVBS: International Camp on Communication and Computers (ICC) für sehbeeinträchtigte Jugendliche

Telč in Tschechien wird vom 17. bis 26. August 2023 der „Place to be“ für sehbeeinträchtigte Jugendliche (Alter 16 bis 21 Jahre) aus ganz Europa sein. Kultur genießen, PC-Kenntnisse vertiefen, internationale Freundschaften schließen und ganz nebenbei die Englischkenntnisse aufpolieren: Dafür steht das ICC. Zehn Tage voller realer Begegnungen, technischer, sozialer und kultureller Workshops sowie ein spannendes Freizeitangebot auf dem Areal der Masaryk University in Telč. Veranstalter ist in diesem Jahr das „Teiresias Centre Brno“ in Brno, Tschechien. Das deutsche Team, Teilnehmende und Betreuer*innen, wird vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. zusammengestellt. Auskünfte zum Bewerbungsverfahren, zu Teilnahmebedingungen und zum Ablauf des ICC erteilen die nationale Koordinatorin, Ursula Weber, unter der mobilen Nummer 0171/1 22 26 00 oder per E-Mail ([email protected]) und die Koordinatorin Öffentlichkeitsarbeit des DVBS, Petra Krines (Tel.: 06421 9488813, Mail: [email protected]). Camp-Sprache ist Englisch. Die Kosten belaufen sich auf 540 € ohne Anreise. Finanzielle Unterstützung ist möglich.

Termin: 17.-26. August 2023
Ort: Telč in Tschechien
Zielgruppe: junge Menschen mit Sehbeeinträchtigungen (16 - 21 Jahre)
Veranstalter: „Teiresias Centre Brno“ in Brno
Anmeldung: über die deutschen Koordinator:innen im DVBS (s.o.)

Hochschulforum Digitalisierung + Stiftung Innovation in der Hochschullehre: University:Future Festival 2023

Drei Tage rund um die Zukunft der Hochschulbildung: Unter dem Motto “Heads Up!” findet das University:Future Festival (U:FF) vom 26. bis 28. April 2023 in Präsenz sowie im digitalen Raum statt. Dabei gilt: Digital first! Das Festival in seiner ganzen Vielfalt und das Rahmenprogramm sind vollumfänglich nur online zu erleben - so die Veranstalter. Das Festival ist bilingual auf Deutsch und Englisch. Inhaltlich geht es um die Zukunft der Hochschulbildung: Technik, Didaktik, Strategieentwicklung, Kompetenzen, Architekturen u.a. Talks, Diskussionsrunden, Workshops und Mikrofortbildungen sollen die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung bieten. Ob auch Barrierefreiheit dabei eine Rolle spielt? Das Programm ist noch nicht online. Anmeldung erforderlich. Teilnahme kostenfrei.

Termin: 26.-28. April
Ort: Digital first!/ Ergänzend: Präsenzveranstaltungen in Berlin, Bochum und Heilbronn
Zielgruppe: an der Zukunft der Hochschulbildung Interessierte
Veranstalter: Hochschulforum Digitalisierung + Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Stellen - Jobs - Praktika

KfW Entwicklungsbank: Offene Stellen für Akademiker:innen und Werkstudierende/Praktikant:innen - Bewerbungen von (angehenden) Akademiker:innen mit Behinderungen erwünscht

Das Ziel der KfW Entwicklungsbank besteht nach eigenem Verständnis darin, zu einer weltweiten Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen beizutragen. Eine Tätigkeit bei der KfW Entwicklungsbank ist für all jene Hochschulabsolvent:innen interessant, die gerne über den Tellerrand hinaus blicken und Freude daran haben, in interdisziplinären Teams an der Planung, Steuerung und Kontrolle von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mitzuarbeiten. Für eine Beschäftigung sind Sprachkenntnisse (Englisch und gerne eine weitere Fremdsprache) von zentraler Bedeutung. Die KfW Entwicklungsbank als Teilbereich der KfW Bankengruppe nimmt das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung sehr ernst und will den Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung an den (akademisch) Beschäftigten steigern. Bewerbungen von Akademiker:innen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht.

Im Folgenden finden Sie Links zu einigen Stellenprofilen, deren Besetzung der KfW Entwicklungsbank derzeit besonders wichtig ist. Selbstverständlich gibt es daneben auch weitere Einstiegsmöglichkeiten, die über das KfW Karriereportal (https://kfw-jobs.de/) veröffentlicht werden. Über das Karriereportal finden sich auch Angebote von Praktika/ Werkstudententätigkeiten, die die Möglichkeit eröffnen, Praxisbezug in der Entwicklungszusammenarbeit oder auch in anderen Unternehmensbereichen der KfW Bankengruppe zu erhalten.

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Wissenschaftliche Mitarbeiter:in gesucht (Mutterschutz- und Elternzeitvertretung)

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung (Vollzeit). Da Menschenrechtsarbeit vielfältige Perspektiven braucht, sind Bewerbungen von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen besonders willkommen. Gesucht werden Bewerber:innen, die das 2. Juristische Staatsexamen erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen können und sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen zur Situation und zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen haben.

Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023

Objectif Sciences International: 10 Betreuer:innen für Bürger-Wissenschafts-Camps für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gesucht

Die Betreuer:innen werden für die Durchführung partizipativer Forschungsprojekte in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und in anderen Ländern der Welt gebraucht – in Bereichen wie Biologie, Biodiversität, Effektive Mikroorganismen, Ökologie, Bio-Chemie, Klima, Geologie, Paläontologie, Astronomie, Mathematik und vielen mehr... Gesucht werden verstärkt deutschsprachige Mitarbeiter:innen aller Nationalitäten, die ebenfalls Englisch und/oder Französisch sprechen. Bewerbungen von (angehenden) Akademiker:innen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sind ausdrücklich willkommen.

Bewerbungsfrist: 20. Februar 2023

Deutsches Institut für Menschenrechte: Ausschreibung Referendariatsplätze für 2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. bietet Referendar:innen die Möglichkeit, eine Station ihres juristischen Vorbereitungsdienstes im Institut in Berlin zu absolvieren. Die Plätze für die Wahl-Station am Deutschen Institut für Menschenrechte im Jahr 2024 stehen jetzt zur Verfügung.

Bewerbungsfrist in der Abteilung Internationale Menschenrechtspolitik: 24. März 2023
Bewerbungsstart Monitoringstelle UN-BRK: 1. Juli 2023