29.10.2020

IBS Newsletter vom 30. Oktober 2020

Tipps und Informationen Nr. 11 / 2020

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Aus der Arbeit der IBS und des DSW

IBS-Fachtagung "Studieren mit Beeinträchtigung in Corona-Zeiten"

Die Jahrestagung der IBS 2020 findet am 12. und 13. November 2020 statt. Sie bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die Veränderungen, Herausforderungen und Chancen auszutauschen, die mit der Corona-Pandemie im Hochschulbereich einhergehen. Ausgehend von der Vorstellung einer bundesweiten Studie zum Studium in Corona-Zeiten werden neue Bedarfe in der Beratungsarbeit und Anforderungen an eine barrierefreie Hochschullehre diskutiert. Hochschulen und Studenten-/Studierendenwerke stellen vor, wie sie mit ihren Angeboten auf die aktuellen Herausforderungen reagieren. Die Fachtagung findet online statt und nutzt die Konferenzsoftware Zoom. Anmeldeschluss ist der 9. November 2020.

 

IBS-Fachtagung 2020: Einladung, Programm, Anmeldelink

 

IBS-Fachtag zu Nachteilsausgleichen / Dokumentation

Die IBS veranstaltete am 2. Oktober 2020 einen Online-Fachtag zu Nachteilsausgleichen für Justiziare sowie Mitgliedern von Prüfungsausschüssen und -ämtern. Der Fachtag diskutiert die rechtlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs, die Gestaltung der Verfahren sowie Möglichkeiten und Grenzen des Ausgleichs von Nachteilen in Prüfungen. Im Mittelpunkt stand die Gestaltung von angemessenen Vorkehrungen für Studierende mit chronischen und länger andauernden Erkrankungen wie z.B. Rheuma, Multipler Sklerose oder Depression. Die Impulsbeiträge aus Forschung, Recht und Praxis sind dokumentiert.

 

IBS-Fachtag zu Nachteilsausgleichen: Dokumentation

 

Für die Beratungspraxis

Aus der Rechtsprechung

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG Ba-Wü) verurteilte die Bundesagentur für Arbeit dazu, auch die behinderungsbedingt anfallenden Kosten für Mehrbedarfe in den hochschulischen Ausbildungsabschnitten eines dualen Studiums zu übernehmen. Das Gericht bezieht sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, das bereits 2013 entschieden hatte, dass die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Gebärdendolmetschers während der Teilnahme am ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht einer dualen Berufsausbildung erfüllt seien und eine vorrangige Leistungsverpflichtung der Bundesagentur für Arbeit bestehe. Für den Senat des LSG Ba-Wü sei deshalb aktuell kein Grund ersichtlich, weshalb dies bei einem dualen Studium - einschließlich der theoretischen Studienphasen - anders zu beurteilen sein sollte.“ (vgl. Urteilsbegründung zu L 13 AL 190/18, Rz. 48) Der Leitsatz: „Bei den Kosten für Studienassistenz im Rahmen eines dualen Studiums handelt es sich um besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 109 Abs. 2 SGB III a.F. i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX a.F. (bzw. § 127 Abs. 2 SGB III n.F. i.V.m. § 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX n.F. ), für welche die Bundesagentur für Arbeit vorrangig zur Leistung verpflichtet ist.“ Zu dieser Entscheidung hat das LSG Ba-Wü keine Revision zugelassen.

 

Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 2020 – L 13 AL 190/18

 

Aus den Bundesländern

NRW: Förderprogramm "Inklusive Hochschule NRW"

NRW hat ein Förderprogramm aufgelegt, um gute Studienvoraussetzungen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu schaffen. Dazu stellt sie den Hochschulen im Rahmen des Programms „Inklusive Hochschule NRW“ zunächst für die Jahre 2020 und 2021 rund 6,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Die Mittel stehen den Hochschulen für die Anschaffung von weiteren Hilfsmitteln oder zusätzlichem Personal zur Verfügung: Dazu zählen zum Beispiel Inklusionsbeauftragte oder Gebärdendolmetscher für Veranstaltungen. Darüber hinaus können sie damit technische Ausstattung und Baumaßnahmen für barrierefreie studentische Arbeitsplätze und –räume finanzieren.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen v. 19.10.2020

 

Internationales

Australien: Studierende mit Beeinträchtigungen und Corona

Die australische Informationsstelle zum Studium mit Beeinträchtigungen (ADCET) hat Richtlinien veröffentlicht, wie die Rückkehr auf den Campus unter Corona-Bedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen sinnvoll gestaltet werden kann. Das 24seitige Papier enthält eine Systematik je nach Art der Beeinträchtigung und macht konkrete Vorschläge wie ein Semester unter Corona-Bedingungen behindertengerecht gestaltet werden sollte.

 

Website der ADCET

 

Verschiedenes

Erster umfassender Report zu chronischen Krankheiten

Der Report liefert eine Bestandsaufnahme zu chronischen Krankheiten in Deutschland, beleuchtet einzelne chronische Krankheiten, schildert Fallbeispiele und Behandlungsoptionen. Der Report entstand auf Anregung und mit finanzieller Förderung der Robert-Bosch-Stiftung und wurde vom Institut für Allgemeinmedizin der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt erstellt.

 

 

Chronisch krank sein in Deutschland: Zahlen, Fakten und Versorgungserfahrungen

 

 

Karriereprogramm für Studierende mit Behinderungen 

Das myAbility Talent®Programm bietet Studierenden mit Behinderungen einen Einstieg in das Berufsleben und die Chance mit teilnehmenden Unternehmen aus der Region Kontakt aufzubauen. Innerhalb von fünf Monaten lernen die Bewerberinnen und Bewerber in Gruppencoachings sich zu präsentieren, in Einzelcoaching werden mit erfahrenen Coaches die Lebensläufe überarbeitet sowie Fragen und Ängste bezüglich ihrer Behinderung im Bewerbungsprozess geklärt. Zudem wird für jeden teilnehmenden Studierenden eine Bewerbungsstrategie erarbeitet. Zum Ende des Programms gibt es einen Matching Day, bei dem die Studierenden den sich teilnehmenden Unternehmen präsentieren. Zum ersten Mal findet das Programm in Frankfurt statt. Bewerbungsschluss ist der 22. November 2020.

 

Zur Ausschreibung auf Instagram und Facebook

Informationen zum myAbility Talent Programm

 

Studium und Behinderung in den Medien

desired: Carina studiert blind

Das Online-Magazin desired stellt gemeinsam mit der Aktion Mensch jede Woche eine Frau vor, die die Redaktion besonders beeindruckt hat. Im Oktober war dies u.a. die 23-jährige Kölner Studentin. Der Beitrag berichtet über ihren Studienalltag und ihr Engagement  für den Abbau von Barrieren. Als Mentorin unterstützt sie Erstsemester-Studierende mit Behinderung dabei, den Studienalltag zu meistern.

 

Zum Artikel "Carina studiert blind"