28.07.2023

Tipps und Informationen Nr. 07 / 2023

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Für die Beratungspraxis

VG Berlin - Beschluss: Kommunikationsassistenz für stark hörbeeinträchtigte Studierende in mündlicher Prüfung des Medizinstudiums ist angemessener Nachteilsausgleich

Das Verwaltungsgericht Berlin sah – anders als der Prüfungsausschuss der beklagten Medizinischen Hochschule – ein Cochlea-Implantat mit Signalübertragungsanlage als einzigen Nachteilsausgleich in mündlich abzulegenden Prüfungen für unzureichend an und bestätigte den zusätzlichen Anspruch auf Simultanübersetzung in allen mündlichen Prüfungen des Medizinstudiengangs durch Kommunikationsassistenz. Gleichzeitig wertete das Gericht eine alternativ begehrte Schriftdolmetschung und die beantragte Verlängerung der Prüfungsdauer als Überkompensation.

In der Begründung der Entscheidung trat das Gericht der Einschätzung der Hochschulseite entgegen, ein Studium mit „Dauerleiden“ (gemeint hier: die an Taubheit grenzende Hörbeeinträchtigung) sei per se nicht ausgleichsfähig: „Dass es sich somit im Grundsatz um eine Beeinträchtigung handelt, die nach den benannten Normen einem Nachteilsausgleich zugänglich ist, steht – anders die Beklagte (hier: die Hochschule) meint – nicht entgegen, dass es sich um ein Dauerleiden handelt. Von dieser Einstufung ist die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs nicht abhängig. Maßgeblich ist nach den vorstehenden Grundsätzen vielmehr, ob das Dauerleiden die Fähigkeit beeinträchtigt, vorhandene Kenntnisse darzustellen, dann ist ein Nachteilsausgleich möglich, oder ob es jene Fähigkeiten beeinträchtigt, welche die Prüfung gerade kontrollieren soll (…).“ Im Übrigen sei die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit der Klägerin – anders als die beklagte Hochschule meine – kein Prüfungsgegenstand. Der Prüfungsausschuss der Hochschule hatte seine Verweigerung der Simultan-Dolmetschung u.a. damit begründet, dass der Beruf des Arztes nach der Approbationsordnung zwingend die Fähigkeit zu hören erfordere, eine Anamnese, ein Arzt-Patienten-Gespräch sowie eine Aufklärung des Patienten bei Gehörlosigkeit nicht erfolgen könne. Beim Einbezug von Kommunikationsassistenz handele es sich – nach Ansicht der Hochschule – um eine unzulässige Form des Nachteilsausgleichs, weil die Klägerin nicht damit rechnen könne, dass ihr eine solche Assistenz auch im späteren Berufsleben zur Seite stehe. Das sah das Gericht anders: „Es erscheint vielmehr nicht ausgeschlossen und auch praktisch umsetzbar, dass ein Kommunikationsassistent einen Arzt bei seiner Tätigkeit begleitet und das gesprochene Wort für ihn wiederholt.“ Eine ausführliche Besprechung der Rechtsentscheidung von Christina Janßen finden Interessierte auf www.reha-recht.de.

BVerwG: Ausnahmsweise BAföG-Weiterförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu erbringenden Leistungsanforderungen

„Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt. Dabei kommt es auf die Anzahl der nicht erbrachten Leistungsnachweise nicht an, die Ursache für die Verlängerung des Studiums sind.“ So die Quintessenz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2023 (Az. 5 C 6.21). Eine Studentin hatte ihr Studium nicht fortsetzen können, weil sie mehrere Leistungsnachweise in einer frühen Studienphase nicht erbracht hatte und aufgrund studienorganisatorischer Vorgaben keine Möglichkeit bestand, den Zeitverzug aufzuholen. Für BAföG-beziehende Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist es häufig besonders wichtig, dass die Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises verlängert werden kann, „wenn voraussichtlich eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer zu bewilligen sein wird (§ 48 Abs. 2, § 15 Abs. 3 BAföG)“. Ursächlich dafür können u.a. „Auswirkungen einer Behinderung“ oder andere „schwerwiegende Gründe“ sein (vgl. § 15 Abs. 3 BAföG). Die o.g. Rechtsentscheidung nimmt nun dezidiert und mit Bezug auf die „schwerwiegenden Gründe“ studienorganisatorische Barrieren als Auslöser für die Bewilligung von Fristverlängerung und Weiterförderung im Rahmen des BAföGs in den Blick.

LSG Bayern: Ausschluss von SGB II-Leistungen für Studierende greift nur bei tatsächlichem Betreiben des Studiums

In der Regel sind Studierende, die in einem „dem Grunde nach“ BAföG-förderungsfähigen Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, von Unterhaltsleistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II (Bürgergeld) ausgeschlossen. Das Landessozialgericht Bayern macht in seinem Urteil vom 18. Januar 2023 (Az. L 11 AS 95/21) aber deutlich, dass dieser Ausschluss nur dann gilt, wenn das Studium auch aktiv betrieben wird. Die Immatrikulation allein – so das Gericht – begründe weder einen Anspruch auf BAföG noch umgekehrt auf Versagung von SGB II-Leistungen zum Lebensunterhalt. Das Gericht stellte in dem Zusammenhang auch klar, dass eine Beurlaubung vom Studium nur eine mögliche Variation des „Nichtbetreibens“ des Studiums neben anderen darstellt. Das Urteil ist rechtskräftig. Gerade beeinträchtigungsbezogene Studienverzögerungen und -unterbrechungen können Studierende unvorbereitet treffen. Oft wissen Studierende nicht, was zu tun ist, um Anspruch auf Weiterstudium und finanzielle Unterstützung zu sichern. In diesen Fällen ist frühzeitige Beratung besonders wichtig, z.B. durch die Sozialberatungsstellen der örtlich zuständigen Studierendenwerke.

Aus Hochschulen und Studierendenwerken

HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen: Neuer Wegweiser für Studierende mit Beeinträchtigungen in Holzminden

Ein neuer Wegweiser soll dabei unterstützen, dass Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten möglichst unbehindert studieren können, sich besser an ihrer Fakultät zurechtfinden und benötigte Unterstützung gut finden und möglichst zeitnah erhalten. Er wurde gemeinsam von Inklusionsbeauftragter und studentischen Expert*innen entwickelt.

Aus Verbänden, Interessengemeinschaften und der Selbsthilfe

aktion luftsprung: Unterstützungsangebote für junge Menschen mit chronisch-somatischen Erkrankungen

Die Stiftung „aktion luftsprung“ setzt sich seit über 10 Jahren für chancengleiche Teilhabe junger Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie Rheuma, MS oder Mukoviszidose, ein. Mit ihren Angeboten unterstützt sie insbesondere beim Einstieg in Ausbildung, Studium und Berufsleben oder bei einer beruflichen Neuorientierung. Dafür gibt es die Initiative fit4job, die neben einem Mentoring-Programm auch regelmäßig Workshops zur beruflichen Orientierung anbietet (aktueller Workshop s. unter > Termine). Zudem können sich Studierende oder Auszubildende mit chronischen Erkrankungen für ein Stipendium bewerben.

ISL: Fachstelle Antidiskriminierungsberatung für behinderte Menschen gestartet

Mit der neu gegründeten „Fachstelle Antidiskriminierungsberatung für behinderte Menschen“ möchte die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) bereits bestehende Angebote der Teilhabe- und Antidiskriminierungsberatung mit Schulungen, Workshops und einer Hotline zum Thema „Behinderung als Diskriminierungsmerkmal“ unterstützen. Denn, so die Projektverantwortlichen, wüssten behinderte Menschen oft nicht, wo sie sich im Fall einer Diskriminierung hinwenden könnten, und fühlten sich zudem mit ihren Problemen oft nicht ernst genommen. Die „Fachstelle Antidiskriminierungsberatung für behinderte Menschen“ ist Teil des Förderprogramms „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Bündnis "AGG Reform-Jetzt!": Mehr Fortschritt wagen, heißt auch, mehr Antidiskriminierung wagen!

100 Organisationen haben am 25.01.2023 als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen für eine zeitnahe und umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Hauptkritikpunkte des Bündnisses am 16 Jahre alten AGG sind: Das Gesetz umfasst nicht alle Diskriminierungsdimensionen und schließt Schutzbedürftige aus, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung ist in vielen Fällen zu schwierig. U.a. soll der Begriff "chronische Krankheit" als Dimension ergänzt werden, weil Betroffene häufig ihre Rechte als Menschen mit Behinderung nicht kennen. Bei der Übergabe der Empfehlungen an den Behindertenbeauftragten des Bundes, Jürgen Dusel, Ende März wurde besonders auf den Handlungsbedarf im Hinblick auf die Intersektionalität von Diskriminierungen hingewiesen. Auch im Hochschulkontext erfahren Beschäftigte und Studierende Diskriminierungen. Im Bereich der staatlichen Hochschulen sind die Beschwerdestellen gemäß § 13 AGG in der Regel aber nur für Beschäftigte der Hochschulen zuständig, nicht für Studierende. Das Gesetz greift im Bereich Bildung lediglich bei privatrechtlichen Verträgen. Für den Bereich der staatlichen Hochschulen sind deshalb hochschulrechtliche Verankerungen eines alle Hochschulangehörigen umfassenden Diskriminierungsschutzes, wie z.B. in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen oder Sachsen, und Landes-Antidiskriminierungsgesetze, wie z.B. in Berlin, von besonderer Bedeutung.

Domingos de Oliveira: Podcasts barrierefrei gestalten

Vielfach ergänzen Beratende und Lehrende ihre Informationen und Materialien durch Podcasts. Um sie barrierefrei zugänglich zu machen, sollten die Anbieter*innen einige Regeln beachten, auf die Domingos de Oliveira hinweist.

Blog „Stock und Stein“: Interviews mit behinderten und chronisch kranken Menschen barrierefrei gestalten

Die Autorin, die mit einer seltenen Erkrankung lebt, weist auf mögliche Barrieren bei Interviews mit behinderten bzw. chronisch kranken Menschen hin und gibt Tipps, damit Interviews barrierefreier gestaltet werden.

Aus Bund und Ländern

BFIT-Bund: aktualisierter Vergleich von Online-Meeting Plattformen

Menschen mit Beeinträchtigungen sind darauf angewiesen, dass die von ihnen genutzten Meeting-Plattformen zugänglich, zuverlässig und gut nutzbar sind. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat fünf gängige Meeting-Plattformen mit Blick auf gute Bedienbarkeit durch Menschen mit Beeinträchtigungen geprüft und den Bericht im Juli 2023 aktualisiert.

Hamburg: Neue Schlichtungsstelle unterstützt Menschen mit Behinderung bei Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen

Menschen mit Behinderungen, die sich von einer öffentlichen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg – dazu gehören auch die staatlichen Hochschulen – zurückgesetzt fühlen, werden nun von einer Schlichtungsstelle unterstützt. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA). Sie steht allen Menschen mit Behinderungen sowie den verbandsklageberechtigten Verbänden kostenfrei offen. Dabei dient die Schlichtungsstelle der Umsetzung und Einforderung aller Rechte aus dem Hamburger Behindertengleichstellungsgesetz und vermittelt bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Neben der Schlichtungsstelle des Bundes und der Freien und Hansestadt Bremen ist Hamburg das zweite Bundesland, das mit der Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nochmals in seinem Anliegen bekräftigt.

NRW: Daka-Studiendarlehen der Studierendenwerke online beantragbar

Studierende an den staatlichen Hochschulen in NRW können finanzielle Notlagen mit Hilfe des Studiendarlehen-Angebots der NRW-Studierendenwerke überbrücken. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende bei der Daka beantragen; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. Die Rückzahlung beginnt in der Regel zwölf Monate nach Auszahlungsende, kann aber unter bestimmten Bedingungen weiter aufgeschoben werden. Wichtig für Studierende: Es fallen keine Zinsen an! Seit Anfang des Jahres können Darlehensanträge online gestellt werden.

Publikationen

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen - Menschenrechtliche Grundlagen

Menschen mit Behinderungen können sich mit Hilfe des Persönlichen Budgets die notwendigen Leistungen zur Teilhabe eigenständig organisieren, z.B. ihre Assistenzen. Das Versprechen: mehr Autonomie und Selbstbestimmung in der Lebensgestaltung – ein Angebot, das gerade auch für Studierende attraktiv ist. Die vorliegende Information erläutert die Grundlagen des Persönlichen Budgets und beschreibt die Anforderungen an eine personenzentrierte Unterstützung, die sich aus den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Zudem gibt sie Hinweise, wie die derzeit noch bestehenden strukturellen Probleme gelöst werden können und wie das Persönliche Budget konventionskonform anzuwenden ist.

Aus den Medien

Magazin „ZB – Behinderung und Beruf“: „Die große Unbekannte – Post Covid“

In der aktuellen Ausgabe der „ZB – Behinderung und Beruf“, Magazin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations-/Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen, geht es um das Thema Post Covid im Arbeitsalltag. Der Umgang mit der Erkrankung ist für Betroffene, Vorgesetzte und Kolleg*innen oft nicht leicht. ZB berichtet und gibt Tipps, die auch für den Hochschulkontext hilfreich sein können.

FAZ: Barrierefrei ist anders – Studieren als Gehörloser

Hörbehinderte sehen sich im Studium noch immer mit zahlreichen Nachteilen und Barrieren konfrontiert. Doch die Sensibilisierung für das Thema scheint zu steigen und neue Technologien helfen, Hürden besser zu überwinden.

agnes@work: Inklusion und Barrierefreiheit sind eine Querschnittsaufgabe

Im Interview: Sabine Lohner, Schwerbehindertenvertreterin beim Hessischen Rundfunk, und Oliver Nadig, Mitarbeiter beim Projekt agnes@work (Agiles Netzwerk für sehbeeinträchtigte Berufstätige). Ihre Themen: nachhaltige Barrierefreiheit in einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und Chancen sowie Grenzen digitaler Barrierefreiheit.

ZDF „37°“: „Nicht ohne meinen Hund – Wie Tiere Leben verändern“

Hunde können den Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen verändern und deren Teilhabe und Selbstbestimmung stärken. Als Assistenzhunde können sie trösten, unterstützen, sogar Leben retten. "37°" begleitet drei Menschen, die durch ihre Assistenzhunde entscheidend an Selbstständigkeit gewinnen: eine junge Frau mit Sehbeeinträchtigung, die endlich unabhängig von Familienmitgliedern im Alltag mobil sein kann, eine Frau mit Epilepsie, die Dank Hund berufstätig sein kann, und ein Mann mit Autismus, der ein Studium aufnimmt.

Termine

Dr. C. Preißmann/ Meike Miller: Online-Seminar zum Thema „Autismus“

Das bereits erfolgreich gelaufene Tagesseminar bietet einen Überblick über das Thema „Autismus“ und richtet sich an Interessierte, die sich über das Thema grundinformieren möchten. Themen sind z.B.: Was ist Autismus? Welches sind die Auffälligkeiten und Bedürfnisse? Wie kann man unterstützen und welches sind die therapeutischen Möglichkeiten? Neben Referaten der ausgewiesenen Expertinnen Preißmann/Miller gibt es auch die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Umfangreiche Service-Materialien zu den Bereichen Schule, Studium, Arbeit/Beruf, Diagnose und hilfreiche Maßnahmen werden zur Verfügung gestellt.

Termin: 9. September 2023
Ort: Online-Seminar (aber: begrenzte Teilnehmer*innenzahl)
Zielgruppe: Fachkräfte aus Pädagogik, Therapie, Medizin etc., selbst betroffene Menschen und Angehörige, Interessierte; schwerpunktmäßig für Teilnehmende aus NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland
Teilnahmegebühren: Menschen mit Autismus und Angehörige: 70,-- Euro zzgl. 19% MwSt.; Fachkräfte und alle Interessierten: 80,-- Euro zzgl. 19% MwSt.

aktion luftsprung: fit4job – Workshops für junge Menschen mit chronisch-somatischen Erkrankungen

Das Angebot von „aktion luftsprung“ richtet sich an Menschen zwischen 15 und 28 Jahren, die mit MS, Mukoviszidose, Rheuma oder Morbus Crohn/Colitis Ulcerosa leben. Im Rahmen von Workshops mit maximal 12 Teilnehmenden werden spezifische Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, die bei der Vorbereitung und dem Start in die Ausbildung, ins Studium oder ins Berufsleben oder einer beruflichen bzw. akademischen Umorientierung wichtig werden können. Auch nach dem Workshop steht das Team von fit4job für Fragen und eine individuelle Beratung zu Verfügung.

Termin nächster Workshop: 20./21. Oktober 2023
Anmeldeschluss: 2. Oktober 2023
Ort: Online-Veranstaltung
Zielgruppe: s.o. im Textteil
Veranstalter: aktion luftsprung

Stellen, Praktika, Karriereprogramme

DSW/IBS: Mitarbeiter*in für die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung als Elternzeitvertretung gesucht – Bewerbungsfrist: 14.8.23

In der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerks in Berlin ist kurzfristig die Stelle eines/ einer Mitarbeitenden für Projektadministration und Veranstaltungsorganisation zu besetzen. Die Tätigkeit ist als Elternzeitvertretung vorerst bis zum 30. Juni 2024 befristet. Gesucht wird ein*e Mitarbeiter*in für 20 – 30 Wochenstunden. Tarifvergütung erfolgt nach TVöD Bund, Entgeltgruppe 9 b. Bewerbungsfrist: 14. August.