06.12.2023

Studierendenwerke: Der Campus der Zukunft wird sozial, nachhaltig, digital und international sein

Studentisches Wohnen, Mensa, psychosoziale Beratung: Forderungen der Studierendenwerke an Bund, Länder und Kommunen; Mitgliederversammlung der im Deutschen Studierendenwerk (DSW) zusammengeschlossenen Studierendenwerke am 6.12.2023 in Berlin; Studierendenwerke: Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ verstetigen und ausbauen; Länder müssen die 1,5 Milliarden Bundes-Förderung beim „Jungen Wohnen“ kräftig aufstocken; 2,75 Milliarden Zuschuss-Förderung insgesamt benötig für die kommenden drei Jahre; Mehr Länder-Mittel für die Mensen und Cafeterien, auch für deren klimafreundliche Sanierung; Forderung: Daten-Erhebung zu den psychosozialen Beratungsangeboten von Hochschulen, Studierendenschaften, Studierendenwerken

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Die 57 im Deutschen Studierendenwerk (DSW) organisierten Studierendenwerke fordern mehr staatliche Investitionen in die soziale Infrastruktur des deutschen Hochschulsystems, vor allem ins studentische Wohnen, eine nachhaltige Campus-Gastronomie und in die psychosoziale Beratung. Auf ihrer Mitgliederversammlung unter dem Dach des Deutschen Studierendenwerks (DSW) am 6. Dezember 2023 in Berlin formulierten die Studierendenwerke einen Katalog von Forderungen.

Die rund 150 Delegierten aus den 57 Studenten- und Studierendenwerken bundesweit sehen das deutsche Hochschulsystem insgesamt unter Druck, durch „die sich beschleunigende Digitalisierung, die Klimakrise, Inflation, Energiekrise, neue geopolitische Konflikte und soziale Polarisierung“. Studierende, Hochschulen, Studierendenwerke, Bund, Länder und Kommunen müssten „den Wandel gemeinsam auf Augenhöhe und im Dialog gestalten“, fordern die Studierendenwerke in einer gemeinsamen Resolution.

Darin heißt es: „Der Campus der Zukunft muss sozial, digital, nachhaltig und international sein. Die Studierenden sind in diesem Umbruch erst recht auf eine exzellente, stabile soziale Infrastruktur vor Ort angewiesen.“

Aus dem Forderungs-Katalog der Studierendenwerke:

Studentisches Wohnen

  • Verstetigung und Ausbau des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“, kräftige Aufstockung des Programms durch die Länder. 2,75 Milliarden Euro staatliche Zuschüsse für die Studierendenwerke für die kommenden drei Jahre, für Neubau und Modernisierung
  • Verbesserte Förderung in allen Bundesländern, orientiert am Beispiel Bayern mit 75.000 Euro Zuschuss-Förderung pro Wohnheim-Platz und Belegungs-bindung von 40 Jahren; Verzicht auf das Erfordernis eines Wohnberechtigungsscheins
  • Stärkere staatliche Förderung der Studierendenwerke für den Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), für rund 78.000 Wohnheimplätze
  • Bereitstellung kostenfreier oder kostengünstiger Grundstücke durch die Länder, Kommunen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BiMA)
  • Beschleunigung und Vereinfachung von Bau- und Genehmigungsverfahren im Studierenden-Wohnheimbau

Hochschulgastronomie

  • Höhere Zuschüsse der Bundesländer an die Studierendenwerke zum laufenden Betrieb ihrer rund 932 Mensen, Cafés und Bistros
  • Investitionen in die klimafreundliche Sanierung der Mensen

Psychosoziale Beratung

  • Zehn Millionen Euro von Bund und Ländern für den personellen Ausbau der psychosozialen Beratungsstellen der Studierendenwerke über die kommenden vier Jahre
  • Eine Datenerhebung zu den psychosozialen Beratungsangeboten von Hochschulen, Studierendenwerken und Studierendenschaften, gefördert durch die Bundesregierung

Die Forderungen der Studierendenwerke im Wortlaut:

https://www.studierendenwerke.de/beitrag/der-campus-der-zukunft-sozial-nachhaltig-digital-und-international