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Aus Sicht des DSW bleibt unverständlich, warum – wie beim Hochschulpakt I – keinerlei Mittel für den erforderlichen flankierenden Ausbau der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen vorgesehen sind.
Daher fordert die 70. o. Mitgliederversammlung den Bund und insbesondere die Länder auf, zusätzliche Mittel bereitzustellen für den Ausbau
- zusätzlicher bezahlbarer Wohnplätze für Studierende, um eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum in den nächsten Jahren sicherzustellen – auch unter Nutzung der Sozialen Wohnraumförderung,
- der Hochschulgastronomie,
- bedarfsorientierter Kinderbetreuungsangebote für Studierende und Hochschulangehörige mit Kind sowie
- zur Finanzierung der durch den Bologna-Prozess wachsenden Anforderungen an die Studentenwerke und
- zur Stärkung der Studentenwerke entsprechend dem Beschluss der 327. Kultusministerkonferenz vom 15.10.2009.
70. ordentliche Mitgliederversammlung
des Deutschen Studentenwerks (DSW)
am 1./2.12.2009