Die richtige Krankenversicherung: für Studierende mit Beeinträchtigungen von besonderer Relevanz

Gerade Studierende mit Beeinträchtigungen müssen sich auf eine optimale medizinische Versorgung verlassen können. Sie sollten sich umfassend über die Angebote der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen informieren. Achtung: Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung kann während des Studiums nicht widerrufen werden.

Wichtig: Immatrikulation und Rückmeldung zum Studium setzen zwingend eine Bescheinigung über den Krankenversicherungsschutz voraus: Ohne Nachweis der Krankenversicherung kein Studium.

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende

Für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Versicherungspflicht gilt automatisch auch für die soziale Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI). Für Hochschulen und Krankenkassen bestehen entsprechende Meldepflichten (vgl. § 199a SGB V). Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch für Studierende, die vom Studium beurlaubt sind oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (es sei denn, sie haben aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts Anspruch auf Sachleistungen oder sind in einer deutschen Fernuniversität eingeschrieben). Von den günstigen Versicherungskonditionen in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung können dagegen nicht profitieren: Studierende in berufsbegleitenden und dualen Studiengängen, Studierende in Berufsakademien und an privaten, nicht staatlich-anerkannten Hochschulen sowie Promotionsstudierende nach abgeschlossenem Hochschulabschluss. Nachteilsausgleiche berücksichtigen Belange von behinderten und chronisch kranken Studierenden.

Befreiung von der Versicherungspflicht zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Studierende haben die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen zugunsten einer privaten Krankenversicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden befreien zu lassen. Die Wahl der Krankenversicherung - privat oder gesetzlich - muss in der Regel bei Einsetzen der studentischen Versicherungspflicht entschieden werden. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist deshalb nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung bzw. drei Monate nach Ende der Familienversicherung möglich. Dieser Schritt sollte gerade von behinderten und chronisch kranken Studierenden, die auf regelmäßige und umfassende medizinische Versorgung angewiesen sind, mit Blick auf Vor- und Nachteile ausführlich geprüft werden. Das gilt auch für beihilfeberechtigte Beamtenkinder, denn die Beihilfeberechtigung ist an die Kindergeldberechtigung der Eltern gekoppelt. Die Entscheidung kann während des Studiums nicht rückgängig gemacht werden.

Extra: Auslandsstudium

Wer regelmäßig auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung angewiesen ist, sollte bei der Planung eines Studienaufenthalts oder Praktikums im Ausland frühzeitig Kontakt zu seiner Krankenkasse aufnehmen und sich über den Leistungsumfang der Krankenversicherung für Studierende im Ausland informieren. 

Extra: Internationale Studierende

Auch Studierende aus dem Ausland müssen eine ausreichende Krankenversicherung haben, wenn sie in Deutschland studieren. Informationen zu den speziellen Voraussetzungen und Konditionen für internationale Studierende finden Sie z.B. über nachfolgende Seiten:

Extra: Werkstudierende

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studierenden - "Werkstudent*innen" oder Praktikant*innen - unterliegt besonderen Regelungen. Sie sind ist in einem gemeinsamen Rundschreiben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen vom 23.11.2016 zusammengefasst.

Information und Beratung

Informationen gibt es bei den Sozialberatungsstellen der örtlichen Studentenwerke, den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen. Bei schwierigen Fragen kann man sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden.

 

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64