Beeinträchtigt studieren ... so geht's

Auf den Webseiten der IBS finden Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen wie auch Beauftragte und Berater*innen von Studierenden mit Beeinträchtigungen umfangreich Informationen. Diese Seite dient der schnellen Orientierung in den Themen:

 

Die Inhalte sind dem Booklet "Beeinträchtigt studieren ... so geht's" entnommen.

Digitale Fassung: Link

Bestellformular für Print-Fassung: Booklet "Beeinträchtigt studieren ... so geht's"

Studierende mit Beeinträchtigungen
… gehöre ich dazu?

Studierende können unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, sichtbare wie nicht sichtbare. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z.B.:

  • Chronisch körperliche Erkrankungen
  • Legasthenie oder Dyskalkulie
  • Bewegungsbeeinträchtigungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen

Haben Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung und befürchten Sie, deshalb Schwierigkeiten im Studium zu bekommen? Oder haben Sie bereits die Erfahrung gemacht, dass strikte Anwesenheitspflichten, fehlende barrierefreie Lehrmaterialien oder Vorurteile wegen Ihrer Beeinträchtigung Sie bei Ihrem Studium behindern? Dann können die folgenden Informationen für Sie wichtig sein.

Zum Weiterlesen: Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?

Gut zu wissen …
es gibt Informationen und Beratung

Informationen erhalten Sie bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerks.

Die Beraterinnen und Berater vor Ort unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Strategien zu entwickeln, mit denen Sie beeinträchtigungsbedingte Schwierigkeiten bewältigen können:

  • die Beauftragten sowie Beraterinnen und Berater für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der Hochschulen und Studierendenwerke
  • die Sozialberatung der Studierendenwerke
  • die Psychologische Beratung der Studierendenwerke und Hochschulen
  • die Behindertenreferate der studentischen Selbst­verwaltung (z.B. AStA)

Beratung an Ihrem Hochschulort: Kontakt der Beauftragten und Berater_innen für Studierende mit Beeinträchtigungen

Zum Weiterlesen: Beratung Studierender mit Behinderungen / chronischen Krankheiten

Gut zu wissen …
Sie haben Rechte

Sie haben ein Recht darauf, diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren. Das regeln die UN-Behindertenrechtskonvention, das Grundgesetz, das Hochschulrahmengesetz und die Landeshochschulgesetze.

Hochschulen haben die Aufgabe, Barrierefreiheit zu schaffen – beim Zugang zu Gebäuden, in der Lehre oder in der Kommunikation. Überall dort, wo Barrierefreiheit nicht für alle gewährleistet ist oder gewährleistet werden kann, müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Hierzu gehören Nachteilsausgleiche. Sie sind ein Instrument, um Barrieren und Benachteiligungen individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu sichern. Es gibt Nachteilsausgleiche beim BAföG, im Zulassungsverfahren, für den Studienverlauf und in Prüfungen.

Zum Weiterlesen: Gesetzliche Grundlagen

Rein ins Studium
… so geht‘s

Vorbereiten: Was will ich studieren? Wo will ich studieren? Denken Sie unabhängig von Ihrer Beeinträchtigung über diese Fragen nach. Entscheidend sind Ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen.

Ist Ihre Entscheidung gefallen, sollten Sie die Bedingungen an Ihrer Wunschhochschule und dem Studienort gut recherchieren: Sind die Lehr- und Lernräume barrierefrei zugänglich? Gibt es die benötigten Fachärzte vor Ort? Hat die Hochschule spezielle Angebote für Studierende mit Beeinträchtigungen?

Hochschulinformationstage, Campusführungen oder ein sogenanntes Schnupperstudium bieten eine gute Gelegenheit, den künftigen Studienort kennenzulernen.

Bewerben: Für Studieninteressierte mit und ohne Beeinträchtigungen gilt gleichermaßen: Die formalen Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (z.B. Abitur).

Ist der Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt, können Studieninteressierte ihre Zulassungschancen erhöhen, indem sie schwerwiegende Auswirkungen ihrer Beeinträchtigung nachweisen. Besonders wichtig ist der Härtefallantrag. An vielen Hochschulen und bei „hochschulstart.de“ können Sie zusätzlich zur Bewerbung Anträge zum Nachteilsausgleich stellen.

Planen Sie für die Vorbereitung Ihres Studiums und die Bewerbung ausreichend Zeit ein. Vereinbaren Sie am besten auch einen Termin mit der oder dem Beauftragten Ihrer Wunschhochschule. In der Beratung können Sie klären, wie ein Studium für Sie barrierefrei möglich ist, ob Sie die Voraussetzungen für einen der Anträge bei der Bewerbung erfüllen und welche Nachweise Sie hierfür erbringen müssen.

Zum Weiterlesen: Bewerbung und Zulassung

Durchs Studium …
Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern stets individuell und situationsbezogen gestaltet. Sie hängen z.B. von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach ab. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.

Beachten Sie: Sie haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form.

Beispiele: Prüfungszeiten und Abgabefristen können verlängert, Prüfungen in separate Räume verlegt oder Pausen individuell geregelt werden. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder bei hohem Pflegebedarf helfen individuelle Studienpläne, das Studientempo anzupassen. Besonders relevant für chronisch kranke Studierende sind individuelle Regelungen bei der Präsenzpflicht. Klären Sie die Möglichkeiten für Ihre jeweilige Situation.

Beantragung: Viele Nachteilsausgleiche müssen schriftlich beantragt werden. Als Nachweis für eine studienerschwerende Beeinträchtigung können Sie ein fachärztliches, manchmal auch hausärztliches Attest oder eine Stellungnahme Ihres Psychotherapeuten bzw. Ihrer Psychotherapeutin vorlegen. Wie die Anträge auf Nachteilsausgleich an Ihrer Hochschule geregelt sind, erfahren Sie bei den Beauftragten. Eine individuelle Beratung erhöht Ihre Chancen, Nachteilsausgleiche durchzusetzen.

Zum Weiterlesen: Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen

Durchs Studium …
Lehre und Lernen

Hochschulgebäude: Ob Zugänglichkeit, Orientierungshilfen, Induktionsschleifen oder Ruheräume – die bauliche Barrierefreiheit ist noch nicht überall gegeben. Beauftragte können kleinere Baumaßnahmen oder die Anschaffung spezieller Ausstattung bei der Hochschule beantragen. Wenden Sie sich mit Ihren Bedarfen daher rechtzeitig an die Beauftragten. Ist der Zugang zu Veranstaltungen nicht herzustellen, sollten sich die Lehrenden um eine Verlegung kümmern.

Information, Literatur und Lernmaterial: Standards der Barrierefreiheit gelten auch für digitale und Print-Medien. Nicht immer sind sie erfüllt. Oft müssen Sie sich selbst um eine bedarfsgerechte Umsetzung oder Unterstützung kümmern. Finanzieren lassen sich diese zumeist über die Eingliederungshilfe. Bibliotheken gewähren Studierenden mit Beeinträchtigungen oft besondere Ausleih- und Nutzungsbedingungen.

Technische Hilfen, Studien- und Kommunikationsassistenzen: Die Organisation liegt meist in Ihren Händen. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe. Art und Umfang richten sich nach den individuellen Auswirkungen Ihrer Beeinträchtigung im gewählten Studiengang.

Angemessene Vorkehrungen in Lehrveranstaltungen: Lehrende und Mitstudierende sollen Ihre Bedarfe angemessen berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass alle ein Mikrofon benutzen, die Bilder einer Präsentation verbalisiert werden oder Sie die Skripte für die Vor- und Nachbereitung erhalten. Es kann aber auch darum gehen, Pausenregelungen an Ihre Bedürfnisse anzupassen oder Sprechzeiten so zu gestalten, dass Sie diese auch wahrnehmen können.

Wenden Sie sich mit Ihren Bedarfen frühzeitig an die Lehrenden. Bedenken Sie dabei, dass Lehrende darauf angewiesen sind, die Besonderheiten Ihrer Studiensituation zu verstehen. Bitten Sie um Vertraulichkeit und verabreden Sie, welche Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Im Konfliktfall bitten Sie die Beauftragten um Unterstützung.

Zum Weiterlesen: Lehre und Lernen und Barrierefreiheit

Studienalltag
… so geht‘s

Wohnen: Die Studierendenwerke sind eine gute Adresse für barrierefreien Wohnraum. Sie berücksichtigen vielerorts auch die Belange von Studierenden mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder Allergien. Sind Sie auf ein barrierefreies Zimmer angewiesen, erhalten Sie zumeist bevorzugt einen Wohnheimplatz. Bitte melden Sie sich dazu frühzeitig bei der Wohnheimverwaltung.

Essen: Die Mensen und Cafeterien der Studierendenwerken sind überwiegend barrierefrei zugänglich. DieStudierendenwerke beachten in ihren Angeboten auch die Bedarfe von Studierenden mit Allergien und Lebensmittel-Unverträglichkeiten.

Mobilität: Ob öffentliche Verkehrsmittel, ob angepasstes Auto oder gut zu Fuß – die Mobilität vor Ort sollte vor Studienbeginn geklärt sein. Wenn Sie beeinträchtigungsbedingt einen Parkplatz auf dem Hochschulgelände benötigen, setzen Sie sich mit den Beauftragten oder der Hochschulverwaltung in Verbindung. Zudem gilt: Blindenführhunde dürfen in Hochschulräume, Wohnheime oder Mensen mitgenommen werden.

Zum Weiterlesen: Studienalltag

Finanzieren
… so geht‘s

BAföG: BAföG steht auch für Studierende mit Beeinträchtigungen an erster Stelle, wenn es um die Finanzierung des Lebensunterhalts geht und die eigenen Mittel nicht ausreichen. Für einige Vorgaben des BAföG können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Möglich ist das z.B. hinsichtlich der Altersgrenze, der Freibeträge bei Einkommen und Vermögen oder der Förderungshöchstdauer. Auch bei einem Studiengangwechsel kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn eine Beeinträchtigung diesen notwendig macht.

Besondere Lebenssituationen: Krankheitsbedingte Urlaubssemester, Studium in Teilzeit, beeinträchtigungsbedingt erhöhte Ausgaben für den Lebensunterhalt oder der Wegfall aller Finanzierungsquellen kurz vor Studienende – für manche Lebenssituationen gibt es kein BAföG. Im Einzelfall können Sie hierfür Leistungen beim Jobcenter erhalten.

Eingliederungshilfe: Studien- und Kommunikationsassistenzen, technische Hilfen oder Mobilitätshilfen können über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen finanziert werden, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Wichtig ist, dass die Unterstützungen zu Studienbeginn und bedarfsdeckend zur Verfügung stehen.

Stipendien: Die großen Begabtenförderungswerke (z.B. Stiftungen der Parteien und Kirchen) sind verpflichtet, die Belange beeinträchtigter Studierender besonders zu berücksichtigen. Einige wenige kleine Stiftungen unterstützen gezielt Studierende mit Beeinträchtigungen.

Fragen zur Finanzierung werden sehr schnell sehr komplex. Die Sozialberatung Ihres Studierendenwerks berät Sie.

Zum Weiterlesen: Finanzierung

Zwischendurch …
ins Ausland

Studienaufenthalte und Praktika im Ausland können für einen guten Studienabschluss und für den Berufseinstieg entscheidend sein. Verzichten Sie nicht darauf.

Einen Auslandsaufenthalt sollten Sie gut vorbereiten. Klären Sie frühzeitig die Gegebenheiten und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort, die Finanzierung von Lebensunterhalt und Mehraufwand, für technische und personelle Hilfen sowie die Kostenübernahme für Pfl ege und Krankenbehandlungen. Beginnen Sie mindestens ein Jahr im Voraus mit der Planung.

Eingliederungshilfe für Studienassistenzen und technische Hilfsmittel gibt es im Einzelfall auch im Ausland. In allen Programmen, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert werden – einschließlich des Stipendienprogramms „Erasmus+“ der EU –, stehen für Studierende mit Beeinträchtigungen spezielle Fördermittel zur Verfügung.

Zum Weiterlesen: Auslandsstudium

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64