Was kostet ein Studium?

Wie viel Geld braucht man monatlich für Lebensunterhalt und Studium? Wie viel Geld muss man einplanen, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern leben oder zum Studieren in eine andere Stadt ziehen möchte?

Wer im Vorfeld des Studiums genau weiß, welche Kosten entstehen, kann rechtzeitig die Weichen für ein zügiges Studium stellen.

Studienkosten (institutionelle Kosten, Studiengebühren)

An jeder Hochschule müssen bei der Einschreibung Semesterbeiträge entrichten werden. Diese Beiträge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich hoch und setzen sich üblicherweise wie folgt zusammen:

  • Anteile für die verfasste Studierendenschaft (AStA, Stura)
  • Anteile für die Arbeit des Studierendenwerks
  • eventuell Anteile für die Nutzung eines Semestertickets

Einige Hochschulen erheben zusätzlich Einschreibe- und Verwaltungsgebühren (rund 50 Euro je Semester). Eventuell müssen auch Studiengebühren (zum Beispiel für das Zweitstudium oder bei sehr langer Studiendauer) gezahlt werden. Die allgemeinen Studiengebühren für die Regelstudienzeit, die ab 2006 in sieben Bundesländern eingeführt wurden, gehören hingegen seit dem Wintersemester 2014/2015 wieder der Vergangenheit an.

Ob darüber hinaus das Studium selbst Kosten verursacht, hängt vom konkreten Studienfach ab.

Lebenshaltungskosten (individuelle Kosten)

Die Kosten eines Studiums sind individuell und z.B. von Wohnform, Alter, Lebenslage, Studiendauer, staatlicher oder privater Hochschule (Studiengebühren) abhängig.

Laut "Düsseldorfer Tabelle 2024" beträgt der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei den Eltern/einem Elternteil wohnt, in der Regel monatlich 930 Euro (= Orientierungswert). In diesem Betrag sind bis 410 Euro für Warmmiete (einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung) inkludiert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuelle Studiengebühren sind darin jedoch nicht enthalten.

Die Ausgaben für Miete und Nebenkosten belasten das Portemonnaie der Studierenden am meisten.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat in einer Broschüre herstellerunabhängige Tipps für Studierende zu Kauf und Nutzung der wichtigsten IT-Geräte zusammengestellt. Damit nach dem Einzug in die eigene Wohnung die Geräte die erste eigene Stromrechnung so wenig wie möglich belasten.

Zu Beginn eines Studiums werden viele Studierende zumeist erstmals mit dem Thema Versicherungen konfrontiert. Um dabei nicht in die Falle der Überversicherung zu tappen, sollte man gut überlegen, welche Versicherung wirklich notwendig ist.

Die Kranken- und Pflegeversicherung ist die einzige Pflichtversicherung für Studierende, die private Haftpflichtversicherung darüber hinaus die wichtigste freiwillige Versicherung.

 

Hinweis: Studierende können die Kosten für ihre erste Ausbildung (z. B. Studiengebühren, Miete für WG-Zimmer, Kosten für Fachliteratur) gemäß § 9  Abs. 6 Einkommensteuergesetz nicht als Werbungskosten geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Regelung für vereinbar mit dem Grundgesetz (Beschluss vom 19.11.2019).