Vergünstigungen für Studierende

Für Studierende gibt es einige Vergünstigungen: Sie können sich von manchen Gebühren befreien lassen und Hilfeleistungen erhalten.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag (seit 1.8.2021: 18,36 Euro pro Monat) befreien lassen, wenn sie nach dem BAföG gefördert werden. Die Befreiung muss bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt beantragt werden und gilt für den Zeitraum, für den das BAföG bewilligt wurde.

Dafür muss dem Antrag eine Kopie des BAföG-Bescheids beigelegt werden. Wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, muss auch die Namen seiner Mitbewohner angeben. 

TIPP: Sie können eine Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend beantragen.

Pro Wohnung wird der Rundfunkbeitrag einmal erhoben. Studierende, die beispielsweise in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, können sich den Betrag teilen. Ist ein*e Bewohner*in befreit, gilt das aber nicht automatisch für die gesamte Wohngemeinschaft.

Weiterhin gibt es eine Härtefallregelung auch für bedürftige Studierende, die kein BAföG beziehen. Sie können gemäß § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen, wenn ihr Einkommen unterhalb der sozialrechtlichen Regelsätze liegt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Beschluss vom 19. Januar 2022 einer Studierenden zu ihrem Recht verholfen.

Telefonsozialtarif

Wer nach dem BAföG gefördert wird und zuhause mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom telefoniert, kann den Sozialtarif beantragen. Man erhält eine Gutschrift auf den Telefontarif. Dieser Betrag liegt bei 6,94 Euro. Blinde, gehörlose und sprachbehinderte Personen werden 8,72 Euro gutgeschrieben.

Freitische in den Mensen der Studierenden-/Studentenwerke

Für bedürftige Studierende vergeben einige Studienrenden-/Studentenwerke auch Hilfeleistungen in Form von Mensa-Freitischen. Dafür werden Essensmarken ausgegeben. Fragen Sie bei Ihrem Studierenden-/Studentenwerk nach den Bedingungen.

Wohnsitzprämie

Manche Städte locken Studierende mit barem Geld, einem Gutscheinbuch, einer Umzugsbeihilfe oder einem kostenlosen Semesterticket, damit sie ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen.

Hinweis: Verzichtet man auf die Ummeldung des Wohnsitzes, kann eine Zweitwohnsitzsteuer (auch: Zweitwohnungssteuer) anfallen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Kommune.