Teilnahmeberechtigt sind Studierende aus den Studiengängen
- Grafik-Design,
- Kommunikationsdesign und
- Visuelle Kommunikation,
die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunsthochschule oder Akademie der Bildenden Künste) in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind. Berufsfachschulen sind keine Hochschulen und daher nicht teilnahmeberechtigt.
Eng mit den genannten Fächern verwandte Studiengänge können ebenfalls zum Wettbewerb zugelassen werden. Das Deutsche Studentenwerk entscheidet nach Prüfung der Studieninhalte über die Zulassung zum Wettbewerb. Für eine Zulassung spricht ein möglichst großer Gestaltungsanteil und ein Schwerpunkt auf Printmedien. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel Studierende der Architektur oder Kunstpädagogik nicht teilnahmeberechtigt sind.
Einzelteilnehmer/innen und Teams
Sie können sich als Einzelteilnehmer/in oder als Team anmelden. Ein Team kann aus maximal drei Teammitgliedern bestehen.
Anzahl der Plakate
Alle Teilnehmer/innen können maximal drei Plakate in den Wettbewerb einreichen. Das
können einzelne Plakate oder eine Serie von bis zu drei Plakaten sein.
• Man kann drei Plakate als Einzelperson einreichen oder
• drei Plakate als Team oder
• zwei als Einzelperson und eines als Team oder
• eines als Einzelperson und zwei als Team.
Anmeldung
Der 34. Plakatwettbewerb wurde im September 2019 ausgeschrieben. Hochschulkurse werden durch die Kursleiter/innen bzw. Professor/innen über das Anmeldeformular angemeldet. Einzelteilnehmer/innen und Teams, die nicht über einen Hochschulkurs angemeldet werden, melden sich bitte selbst an. Anmeldeschluss war der 3. November 2019.
Zulassung zum Wettbewerb
Nach Ablauf der Anmeldefrist prüfen wir ob Sie teilnahmeberechtigt sind und wir Sie zum Wettbewerb zulassen dürfen. Die Teilnahmezusage versenden wir per E-Mail - voraussichtlich in der 45. /46. KW.
Abgabe der Plakate
Sie haben dann bis zum 19. Januar 2020 Zeit, Ihre Plakatentwürfe als Ansichts- und Druckdatei online einzureichen. Die Vorgaben zur Plakatgestaltung und zu den Upload Dateien können Sie unten auf der Seite downloaden.
Weitere Termine
Ende März 2020 wird eine Jurysitzung im Freiraum des StudierendenWERKS Berlin stattfinden. Dort wird die Jury die Preisträger/innen ermitteln und die Plakate für die Wanderausstellung auswählen. Ende Juni 2020 wird dann die feierliche Preisverleihung und die Vernissage der Wanderausstellung im Museum für Kommunikation Berlin stattfinden.
Rechtliches
Die Arbeiten müssen fristgerecht im Deutschen Studentenwerk eingegangen sein. Eine Betreuung durch Professor/innen oder Dozent/innen ist erlaubt. Die Einsender/innen gewährleisten, dass der Plakatentwurf keine Rechte Dritter verletzt bzw. Rechte Dritter zu der hier vorgesehenen Verwendung eingeholt wurden. Die Teilnehmer/innen stellen das Deutsche Studentenwerk von etwaigen Ansprüchen, die auf einer Rechtsverletzung beruhen, gegenüber Dritten frei. Das Deutsche Studentenwerk behält sich vor, Einsendungen, bei denen Zweifel bestehen, ob entsprechende Rechte vorliegen, vom Wettbewerb auszuschließen.
Die Teilnehmer/innen erklären gegenüber dem Deutschen Studentenwerk und der Deutschen Forschungsgemeinschaft ihr Einverständnis zu einer Veröffentlichung ihrer Plakate im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb, seiner Dokumentation, der eventuellen Aufnahme ihrer Plakate in die Wanderausstellung, einer Präsentation ihrer Plakate bei passenden Veranstaltungen der DFG (inkl. Berichterstattung darüber) sowie einer eventuellen Vervielfältigung zum kostenlosen Versand an Studenten- und Studierendenwerke, Hochschulen und hochschulnahe Institutionen.
Mit der Annahme eines Preisgelds bzw. der Prämierung eines Plakats räumen die Urheber/innen dem Deutschen Studentenwerk und der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein kostenloses ausschließliches Nutzungsrecht an ihren Entwürfen im Rahmen des Plakatwettbewerbs ein. Während eines Zeitraums von fünf Jahren werden die Urheber/innen das Motiv nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Deutschen Studentenwerks und der Deutschen Forschungsgemeinschaft anderweitig verwerten. Nach Ablauf der fünf Jahre wandelt sich das ausschließliche Nutzungsrecht des Deutschen Studentenwerks und der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein zeitlich nicht befristetes nichtausschließliches Nutzungsrecht um.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen alle Teilnehmer/- innen die Bedingungen dieser Ausschreibung an. Einsendungen, welche die genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Für Schäden, die bei Nichtbeachtung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.