Tipps für beruflich Qualifizierte und ein Studium ohne Abitur

Wer ausreichende Berufserfahrungen nachweist, kann auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife studieren. Doch wie finanziert man ein solches Studium, wenn schon viele Jahre seit dem Schulabschluss vergangen sind?

Auch beruflich Qualifizierte müssen sicherlich das Geld für die Zeit des Studiums aus mehreren Quellen zusammenzubringen.

Förderung nach dem BAföG

Das muss hier geschrieben werden: BAföG ist die beste Form der Studienfinanzierung.

Zu Beginn des Studiums darf man nicht älter als 44 Jahre sein, es sei denn, eine der Ausnahmen gemäß § 10 Absatz 3 BAföG gilt:

  • Kann man nachweisen, dass z. B. Zeiten der Kindererziehung den "verspäteten" Studienbeginn bedingen, verschiebt sich die Altersgrenze eventuell nach hinten.
  • Keine Altersgrenze gilt für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben oder die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation ohne Hochschulzugangsberechtigung immatrikuliert werden.

ABER: Nach Abschluss eines Diplom-, Staatsexamens-, Magister- oder Masterstudienganges besteht kein Anspruch auf BAföG mehr!

Einkommen

Die Förderung nach dem BAföG hängt grundsätzlich vom Einkommen der Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner/in ab. Das Einkommen der Studierenden selbst bleibt bis zu 6.240 Euro (innerhalb des Bewilligungszeitraums, nicht Kalenderjahres!) bei der Berechnung von BAföG außer Acht. Erst darüber hinaus wird es anteilig auf das BAföG angerechnet.

Vermögen

Bis zum Alter von 29 Jahren darf das Vermögen der Studierenden 15.000 € nicht übersteigen. Ab 30 Jahren darf es nicht größer sein als 45.000 € (= Vermögensfreibetrag). Darüber hinausgehendes Vermögen schmälert den BAföG-Betrag.
Das Vermögen der Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner/in spielt bei der Berechnung des BAföG keine Rolle.

Hinweis: Das (Studierenden-)BAföG ist nicht mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu verwechseln. Mit dem Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG genannt) wird z. B. der Abschluss der Meisterin, der Fachwirtin oder des Erziehers finanziert.

Stipendien

Für beruflich Qualifizierte gibt es verschiedene Stipendien:

  • Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an Frauen und Männer mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung, die in der Ausbildung und im Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Studierende im Vollzeitstudium können monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld und einer Betreuungspauschale für Kinder (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs) von 160 Euro erhalten. Für ein anrechbares Auslandssemester werden pauschal 200 Euro im Monat zahlt. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang – als Präsenzstudium, Fernstudium oder Online-Studium – können 225 Euro im Monat erhalten.
    Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung wählt die Stipendiaten aus. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
     
  • Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert junge Fachkräfte (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs) mit Fördermitteln für Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Pro Weiterbildungsmaßnahme muss man sich mit 10 Prozent an den Kosten beteiligen.
     
  • Das Förderprogramm "Dritter Bildungsweg" der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt berufliche Qualifizierte beim Weg ins Studium (in den Studiengängen Gesundheits- und Ingenieurswissenschaften) finanziell und mit begleitenden Angeboten.
     
  • Außerdem kann man sich um allgemeine Stipendien bewerben, wobei nicht nur sehr gute Leistungen zählen, sondern beispielsweise auch politisches oder soziales Engagement.

Kredite

  • Bildungskredit der Bundesregierung (bis zur Vollendung des 36. Lebensjahrs)
  • KfW-Studienkredit (bis zur Vollendung des 44. Lebensjahrs)
  • Überbrückungsdarlehen über die Darlehenskassen der Studenten-/Studierendenwerke
  • Kredite der Hochschulen

Die Stiftung Warentest und das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) testen regelmäßig Studienkredite und informieren über Kredite zu günstigen Zinsen.

Elternunterhalt

Für Studierende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung dürfte es grundsätzlich eher unwahrscheinlich sein, auf die finanzielle Unterstützung der Eltern zu bauen. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht hat dazu eigene Grundsätze entwickelt.

Berufsbegleitendes Studium

Im besten Fall ist das Studium neben dem Beruf so organisiert, dass es sogar mit einer Berufstätigkeit in Vollzeit vereinbar ist. Dann können der Lebensunterhalt und die Kosten des Studiums üblicherweise über das Einkommen bestritten werden. Zusätzlich steht es den Studierenden frei, sich um ein Stipendium zu bewerben.