Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen

Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“. Sie kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachtei­ligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein.

Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge machen enge und verbind­liche Vorgaben zum Studienverlauf: Anwesenheitspflichten müssen erfüllt, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden.

Studierende mit Behinde­rungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich.

Gesetzliche Verankerung

Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Sie sind Teil der „ange­messenen Vorkehrungen“, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention auch für den Bildungsbereich vorsieht.

WICHTIG: Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten An­spruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Zeugnis vermerkt werden.
Nachteilsausgleiche: Gesetzliche Verankerung

Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums

Solange Studien- und Prüfungsordnungen keine größere Studienflexibilisierung zulas­sen, brauchen Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Nach­teilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung ihres Studiums. Die Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums

Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen

Viele Studierende können die Leistungsnachweise beeinträchtigungsbedingt nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Sie brauchen zeitlich und formal modifizierte Bedingungen. Wie für Nachteilsausgleiche bei der Studienorganisation gilt: Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen

Antrag und Nachweise

Wer kann Nachteilsausgleiche beantragen? Wie erfolgt die Beantragung? Und welche Nachweise sind nötig? Um am Ende des Antragsverfahren einen angemessenen Nachteilsausgleich zu erhalten, sind einige Hinweise zu beachten.
Nachteilsausgleiche: Antrag und Nachweise

Nicht prüfungsfähig oder studierfähig – was ist zu tun?

Nicht jede Auswirkung einer Beeinträchtigung im Studium kann durch Nachteilsausglei­che kompensiert werden. Manchmal kann es notwendig werden, von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen zurückzutreten oder eine längerfristige Studienunterbrechung in Betracht zu ziehen.
Nicht prüfungsfähig oder studierfähig – was ist zu tun?