Bei der Finanzierung unterscheidet man grundsätzlich zwischen „ausbildungsgeprägten“ und „nicht-ausbildungsgeprägten“ Mehrbedarfen. Das ist wichtig, weil jeweils verschiedene Kostenträger die Finanzierung der Mehrbedarfe übernehmen.
- „Ausbildungsgeprägte“ Mehrbedarfe stehen in engem Zusammenhang mit den Lehr-, Lern- und Prüfungssituationen des Studiums. Studierende brauchen beispielsweise technische Hilfen oder Studien- und Kommunikationsassistenzen.
- „Nicht-ausbildungsgeprägte“ Mehrbedarfe sind dem allgemeinen Lebensunterhalt zugeordnet und würden in der Regel auch ohne Studium anfallen. Das können Zusatzaufwendungen für Ernährung, Hygiene, Wohnen oder Gesundheitsvorsorge sein.
Es können regelmäßige oder einmalige Zusatzkosten anfallen. In jedem Fall handelt es sich um Bedarfe, die vom Üblichen erheblich abweichen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Kosten für "ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe" können im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) übernommen werden. Das bleibt auch so bis zum 31.12.2019. Erst danach werden die Teilhabeleistungen zur Bildung gemäß Art. 1 des Bundesteilhabegesetzes erbracht. Lediglich die geänderten Regelungen zum Schonvermögen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft, sofern der Gesetzgebungsprozess bis dahin abgeschlossen ist.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt
Kosten für "nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe" können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) übernommen werden. Falls Studierende ausnahmsweise Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) beziehen, gelten die entsprechenden Regelungen.
Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt
Leistungen der Krankenkasse: medizinische Hilfsmittel
Einige Hilfen werden als medizinische Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert. Kennzeichen: Sie gleichen körperliche Behinderungen unmittelbar aus. Sie ermöglichen, ersetzen, erleichtern oder ergänzen ganz oder teilweise beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen wie Greifen, Gehen, Sitzen, Hören oder Sehen.
Medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse