Kindergeld und Steuerfreibeträge

Der Staat entlastet Eltern durch das Kindergeld und Steuerfreibeträge, solange sie verpflichtet sind, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen. Informationen zum Kindergeld können auch für Studierende direkt relevant sein.

Kindergeld

Nach der Geburt eines Kindes beantragen die Eltern üblicherweise bei der zuständigen Familienkasse das Kindergeld. Es wird dann automatisch bis zur Volljährigkeit des Kindes an die Eltern gezahlt.

Danach wird Kindergeld noch bis zum Alter des Kindes von 24 Jahren gezahlt, wenn das "Kind" noch zur Schule geht, studiert oder einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert. Das muss gegenüber der Familienkasse selbstständig nachgewiesen werden.

Achtung: Studierende, die bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, dürfen maximal 20 Stunden in der Woche regelmäßig arbeiten oder einen Minijob ausüben, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu gefährden.

Ein Masterstudium ist dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist. Wer ein solches Masterstudium absolviert, kann wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu gefährden. So entschied der Bundesfinanzhof am 3.9.2015 (AZ.: VI R 9/15).

Die Familienkasse überprüft, ob während eines Urlaubssemesters der Anspruch auf Kindergeld weiterbesteht.

Hinweis: Studierende können für sich selbst bei der Familienkasse Kindergeld beantragen, wenn ihre Eltern

  1. keinen Antrag stellen oder
  2. keinen Unterhalt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

Steuerfreibeträge

Der sogenannte Familienleistungsausgleich (gemäß § 31 Einkommenssteuergesetz) besagt, dass das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines Kindes steuerlich freigestellt wird. Dadurch werden die finanziellen Belastungen gemindert, die den Eltern durch ihre Unterhaltspflicht entstehen. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs der Studierenden prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer der Eltern automatisch, welche Variante der beiden folgenden günstiger ist:

  1. Kindergeld + steuerlicher Ausbildungsfreibetrag
    oder
  2. steuerlicher Kinderfreibetrag + steuerlicher Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung + steuerlicher Ausbildungsfreibetrag