Darlehenskassen der Studenten-/Studierendenwerke

Wer sich während seines Studiums in einer finanziell schwierigen Situation befindet, sollte auch die Überbrückungsdarlehen der Darlehenskassen der Studierenden-/Studentenwerke kennen.

55 der insgesamt 57 Studenten-/Studierendenwerke in Deutschland helfen Studierenden in unverschuldeten finanziellen Notlagen mit Überbrückungsdarlehen der Darlehenskassen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht allerdings nicht. Zumeist werden Bürgschaften verlangt.

In Bayern wurde zum Beispiel die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke eingerichtet. Diese soll bedürftigen Studierenden in Bayern durch Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen.

In Nordrhein-Westfalen bietet die Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. (Daka) seit mehr als 60 Jahren Studierenden zinslose Darlehen, wenn sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, ein ordnungsgemäßes Studium in NRW nachweisen und einen Bürgen stellen können. Der Antrag kann in jeder Phase des Studiums online gestellt werden.