07.12.2022

Studienfinanzierung

Studierendenwerke: BAföG rasch erhöhen und parallel strukturell reformieren

BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro anheben auf 603 Euro im Monat; Jährliche Anpassung der BAföG-Sätze an Preise und Einkommen, wie bei Renten und Diäten; Förderrichtlinien anpassen, damit mehr Studierende BAföG erhalten können; Bundeseinheitliche Digitalisierung aller BAföG-Prozessschritte, einschließlich e-Bescheid und e-Akte

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Die Studierendenwerke, die das BAföG für Studierende umsetzen, fordern von Bund und Ländern weitere grundlegende Reformen bei der Ausbildungsförderung sowie eine rasche Anhebung der BAföG-Bedarfssätze. Ziel müsse es sein, dass das BAföG wieder deutlich mehr Studierende erreicht und existenzsichernd ist.

„Die neue Bundesregierung ist mit dem Anspruch gestartet, das BAföG grundlegend zu reformieren und zu stärken“, hält Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep fest, der Präsident des Deutschen Studierendenwerks. „Mit den im Wintersemester 2022/2023 in Kraft getretenen BAföG-Novellen hat die Bundesregierung bereits einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Aber weitere müssen folgen.

Wir brauchen ganz rasch eine Anhebung der BAföG-Bedarfssätze im kommenden Jahr; eine BAföG-Nullrunde ist den Studierenden nicht zuzumuten. Der BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro muss in Analogie zum Bürgergeld angehoben werden auf 603 Euro im Monat, die Wohnpauschale von derzeit 360 auf 410 Euro.“

Auf der DSW-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2022 in Berlin formulierten die Studierendenwerke zudem diese Anforderungen an eine grundlegende BAföG-Reform:

  • eine jährliche Anpassung des BAföG, wie bei Renten, Diäten, Wohngeld, Bürgergeld, Einkommensteuer zwingend, bei kräftiger Inflation auch unterjährig
  • Anhebung der Förderungshöchstdauer um mindestens zwei weitere Semester
  • strukturelle Reform der Ausbildungsförderung nach dem Drei-Körbe-Modell: mit einem ersten Korb, der eine elternunabhängige Sockelförderung für alle volljährigen Auszubildenden enthält, einem vereinfachten und existenzsichernden BAföG als zweitem Korb sowie einem dritten Korb mit einem zinslosen Darlehensangebot
  • Absenkung des BAföG-Darlehensanteils
  • Streichung des BAföG-Leistungsnachweises nach vier Semestern, als Relikt aus Vor-Bologna-Zeiten
  • Lösungen für Teilzeitstudium
  • konsequente Digitalisierung aller BAföG-Prozessschritte, einschließlich e-Akte und e-Bescheid.