10.07.2022

Studentisches Wohnen

Studierendenwerk Rostock-Wismar erhält Fördermittelbescheid für Wohnheimbau

Das Studierendenwerk Rostock-Wismar erhielt am 11. Juli 2022 einen Fördermittelbescheid in Höhe von circa 1,9 Mio. EUR vom Landesförderinstitut (LFI) für den zweiten Bauabschnitt des laufenden Bauprojekts in der Max-Planck-Straße. Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Bettina Martin, überreichte den Fördermittelbescheid persönlich. Mit dem Bauprojekt sollen in drei Bauphasen 278 zusätzliche Wohnheimplätze entstehen. Der zweite Bauabschnitt mit einer geplanten Kostensumme von circa 6,6 Mio. EUR soll für weitere 78 Wohnheimplätze in der Rostocker Südstadt sorgen.

Visualisierung des Erweiterungsbaus. Foto: STW Rostock-Wismar

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Bereits seit 2016 arbeitet das Studierendenwerk an dem Wohnbauprojekt in der Max-Planck-Straße. Nach einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2018 und der Planung verschiedener Szenarien konnte Ende des Jahres 2020 schließlich der Bauantrag für das gesamte Projekt bei der Stadt eingereicht werden. Zeitgleich erfolgte die Beantragung von Fördermitteln beim Landesförderinstitut. Nachdem die Bürgerschaft Ende März 2022 den Bebauungsplan für das Gelände beschloss, kann als nächster Schritt die noch ausstehende Baugenehmigung durch die Stadt erteilt werden.

Das Bauprojekt in der Rostocker Südstadt ist in drei Bauphasen eingeteilt: Im ersten Bauabschnitt werden Anbauten an die Häuser 4 und 5 gesetzt (152 Plätze). Für den ersten Bauabschnitt erhielt das Studierendenwerk bereits Ende 2021 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von circa 3,8 Millionen EUR vom Landesförderinstitut (LFI). Die Plätze sollen bis Ende 2024 in Betrieb genommen werden. Der zweite Bauabschnitt betrifft den geplanten Anbau an Haus 1 (78 Plätze), der dritte und letzte Bauabschnitt einen Anbau an Haus 2 (48 Plätze). Sobald eine Finanzierung der beiden letzten Bauabschnitte sichergestellt werden kann und alle Genehmigungen vorliegen, sollen auch diese fortgesetzt werden.

„Wir freuen uns sehr über den Fördermittelbescheid vom LFI, ohne den wir das Bauprojekt nicht umsetzen könnten. Unser gesetzlicher Auftrag ist es, bedarfsgerechten Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten für die Studierenden anzubieten. Die konkrete Höhe der Miete für die geplanten Wohnheimzimmer ist dabei direkt abhängig von der Höhe der Zuschüsse, die wir erhalten“, erklärt Kai Hörig, Geschäftsführer des Studierendenwerks. Mit den Fördermitteln des Landes kann das Studierendenwerk nun auch die weitere Finanzierung des zweiten Bauabschnitts klären. „Auch mit der finanziellen Unterstützung des Landes wird die Finanzierung des Baus eine Herausforderung. Wir hoffen, dass wir eine Finanzierung erreichen, bei der die Miete den Wohnkostenzuschuss im BAföG nicht übersteigt. Insbesondere Studierende aus einkommensschwachen Haushalten und internationale Studierende sind zunehmend auf unseren Wohnraum angewiesen, um überhaupt studieren zu können“, betont der Geschäftsführer. Ab dem Wintersemester 2022/2023 liegt der Wohnheimzuschlag im BAföG bei 360,00 EUR. Um diese Maximalmiete nicht zu überschreiten, bedarf es laut des Geschäftsführers allerdings weiterer Zuschüsse.

„Die Praxis hat außerdem gezeigt, dass die Kriterien des LFI zum sozialen Wohnungsbau nicht immer auf den Bau von Studierendenwohnheimen anwendbar sind. Das führt zu einem erhöhten Aufwand, um entsprechende Ausnahmen zu erreichen“, erläutert Kai Hörig. „Darum wünschen wir uns vom Land ein gesondertes Förderprogramm für den Bau und Erhalt von Studierendenwohnheimen, welches die speziellen Anforderungen an das studentische Wohnen berücksichtigt.“

Mit den zusätzlichen geplanten 278 Wohnheimplätzen wird das Studierendenwerk insgesamt 1.215 Wohnheimplätze in acht Wohnheimen am Südstadt-Campus der Universität Rostock zur Verfügung stellen können.

Die Erweiterungsbauten in der Max-Planck-Straße sind das zweite große Bauprojekt des Studierendenwerks. Bereits seit August 2020 schreitet der Bau in der Ulmenstraße 45 voran, bei dem eine Mensa mit circa 400 Sitzplätzen und ein Wohnheim mit etwa 70 Plätzen entsteht. Somit kann das Studierendenwerk in den kommenden Jahren insgesamt bis zu 348 zusätzliche Wohnheimplätze für die Rostocker Studierenden schaffen. Mit den zusätzlichen Wohnheimplätzen möchte das Studierendenwerk Rostock-Wismar der weiterhin bestehenden studentischen Wohnungsnot entgegenwirken. Die Nachfrage nach Wohnheimplätzen übersteigt seit vielen Jahren das verfügbare Angebot des Studierendenwerks um ein Vielfaches. Zum Wintersemester muss das Studierendenwerk regelmäßig mehr als 1.000 Bewerber*innen auf einen Wohnheimplatz ablehnen, weil die Kapazität nicht ausreicht.

Langfristig ist es das Ziel des Studierendenwerks 15 % der Studierenden einen Wohnheimplatz anbieten zu können. Dies entspricht dem errechneten Bedarf an Wohnheimplätzen. Derzeit liegt die Versorgungsquote erst bei 11 %. Nach Fertigstellung beider Bauprojekte nähert sich das Studierendenwerk dem Bedarf an und wird knapp 14 % der Studierenden einen Wohnheimplatz zur Verfügung stellen können.