06.03.2024

29. BAföG-Novelle: Die Pläne sind enttäuschend"

Heute Mittwoch, 6. März 2024, befasst sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für eine 29. BAföG-Novelle. Dazu erklärt Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks:

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"Die Pläne für diese BAföG-Novelle sind enttäuschend: Trotz stark gestiegener Preise für Lebensmittel und Mieten sollen die Studierenden beim BAföG mit einer Nullrunde bei den Bedarfssätzen abgespeist werden. Während zurecht das Bürgergeld, die Renten und die Abgeordnetendiäten an die Inflation angepasst und angehoben werden, bleibt das ausgerechnet bei einem zentralen Instrument der Bildungsgerechtigkeit aus. Das sendet ein fatales Zeichen an die junge Generation.

Diesen Webfehler der BAföG-Novelle können auch leichte Verbesserungen bei der Förderhöchstdauer, dem Studienfachwechsel oder die Einführung einer Studienstarthilfe nicht aufwiegen.

Mehr noch: Der Bundestags-Haushaltsausschuss stellt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung 150 Millionen Euro zweckgebunden zur Verfügung auch für eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze. Davon sollen jedoch gemäß BMBF-Referentenentwurf für eine 29. BAföG-Novelle nur 62 Millionen Euro genutzt werden.

Der BAföG-Grundbedarf liegt mit 452 Euro im Monat deutlich unter dem, was die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert für den Elternunterhalt vorgibt, nämlich 520 Euro im Monat, und er liegt weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat, was die Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum definiert. Studierende sind aber keiner Bürger*innen zweiter Klasse; sie essen, trinken und heizen nicht weniger als andere Menschen.

Von der BAföG-Wohnkostenpauschale in Höhe von 360 Euro im Monat kann man sich in kaum einer Hochschulstadt noch ein WG-Zimmer leisten. Schon im Jahr 2021 lagen die durchschnittlichen Mietausgaben der Studierenden laut 22. Sozialerhebung bei 410 Euro im Monat. Und das war vor Krieg und Inflation. Diese Summe veranschlagt auch die Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt. Heute rechnen Marktforschungsanalysen mit durchschnittlichen Kosten von mehr als 450 Euro im Monat für ein WG-Zimmer.

Das Geld auch für eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale steht bereit. Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung will es nicht nutzen?"