Studieren mit Beeinträchtigungen - Wohnen

Barrierefrei wohnen im Studierendenwohnheim

Ob Hamburg, Clausthal-Zellerfeld oder Dortmund: in den meisten Hochschulorten gibt es Zimmer oder Appartements in Studierendenwohnheimen, die an die besonderen Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen angepasst sind. Wohnheime in Bochum, Marburg und Heidelberg bieten einen speziellen Service für behinderte Studierende mit Pflegebedarf.

Angebote nicht nur für Rollinutzer/-innen

Es gibt nicht nur Wohnmöglichkeiten für Rollinutzer/-innen, sondern vielfach auch Zimmer, die auf Ansprüche von Studierenden mit Allergien, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen Rücksicht nehmen.

Bevorzugte Berücksichtigung behinderter Studierender

Sind Studierende auf ein barrierefreies Zimmer angewiesen, werden sie in der Regel bei der Zimmervergabe bevorzugt berücksichtigt. Die jeweilige Wohnheimverwaltung informiert über Beantragungsformalitäten und Nachweispflichten. Im direkten Kontakt kann gegebenenfalls auch geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Pflege- und Assistenzkräfte zusätzlich unterzubringen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, einen Ortstermin zu verabreden, bei dem nicht nur die Ausstattung des Zimmers, sondern auch die Zugänglichkeit der Gemeinschaftseinrichtungen, der Außenraum und die Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs geprüft werden können.

Frühzeitige Reservierung empfohlen

Bitte nicht warten bis der Zulassungsbescheid da ist. Ein besonderer Bedarf sollte frühzeitig beim Wohnheimträger angemeldet werden. Denn die Nachfrage kann das Angebot an barrierearmen Zimmern oder Appartements übersteigen. Außerdem müssen Fristen eingehalten werden, wenn Mieter/-innen ohne Bedarf ein barrierefreies Zimmer räumen und umziehen müssen. Im Einzelfall und mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf kann die Wohnheimverwaltung auch kleinere notwendige Ein- und Umbauten veranlassen.

Besonderer Service für Studierende mit Pflegebedarf

Spezielle Angebote für Studierende, die auf Pflege angewiesen sind, gibt es in Bochum, Marburg und Heidelberg. Für die Unterbringung in einem Wohnheim, das Pflegeleistungen erbringt, können die Kosten unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen werden.

Haus Sumperkamp in Bochum

Im Studierendenwohnheim Sumperkamp des Studieredenwerks Bochum (AKAFÖ) gibt es 48 behindertengerechte Appartements. Studierende mit und ohne Behinderungen wohnen hier gemeinsam. Sämtliche gemeinschaftlichen Bereiche des Hauses sind den Bedürfnissen verschiedener Behinderungen angepasst. Notwendige Pflege und Assistenz müssen Studierende bei Bedarf selbst organisieren. In der Nacht steht den pflegebedürftigen Studierenden ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Beratung bei der Organisation und der Beantragung entsprechender Leistungen bietet das Beratungszentrum für Inklusion Behinderter (BZI) des Akademischen Förderungswerkes Bochum an. 

Konrad-Biesalski-Haus in Marburg

Im Konrad-Biesalski-Haus des Studentenwerks Marburg leben Studierende mit und ohne Behinderungen zusammen, es bietet insgesamt Platz für 77 Studierende. Das ganze Haus und die Mehrzahl der Zimmer sind rollstuhlgerecht eingerichtet. Für pflegerische Betreuung und sonstige notwendige Hilfestellungen steht ein eingespieltes Pflegeteam rund um die Uhr zur Verfügung. Fahrten zur Universität, zur Mensa, zum Einkaufen, zu kulturellen Veranstaltungen und dergleichen werden durch den hauseigenen Busfahrdienst ermöglicht. Krankengymnastische Behandlungen können in geeigneten Räumen durchgeführt werden.

SRH Heidelberg

Die SRH Hochschule Heidelberg kann mit dem 24-Stunden-Pflegedienst und dem SRH Klinikum auf dem Campus einen besonderen Service bieten. Das Wohnangebot der Stiftung Rehabilitation Heidelberg (SRH) steht nicht nur den Auszubildenden der SRH Heidelberg zur Verfügung, sondern auch anderen Studierenden mit Pflegebedarf im Raum Heidelberg/Mannheim.

Wer vergibt die Zimmer?

In der Mehrheit sind die Wohnheime in der Trägerschaft der örtlichen Studenten- und Studierendenwerke. Aber auch einzelne Stiftungen, die kirchlichen Studierendengemeinden und andere Einrichtungen bieten Wohnheimplätze an. Informationen zu den Wohnmöglichkeiten gibt es auf den Internetseiten der einzelnen Hochschulen bzw. der örtlichen Studenten- und Studierendenwerke. Auch die Kontaktdaten der Wohnheimverwaltungen finden Interessierte über die Seiten der örtlichen Träger.

Eine Übersicht über öffentlich geförderte Wohnplätze für Studierende inklusive Angaben zu Wohnmöglichkeiten für Rollstuhlbenutzer/-innen finden Interessierte in der Broschüre „Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2022“ des Deutschen Studierendenwerks (auch als Download verfügbar).

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