Zeitplan zur Studienvorbereitung

Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen sollten mindestens ein Jahr — bei hohem und/oder komplexem Unterstützungsbedarf besser zwei Jahre — vor dem geplanten Studienbeginn mit den Vorbereitungen beginnen.

Der nachfolgende Ablaufplan dient der Orientierung und muss den jeweils individuellen Erfordernissen angepasst werden.

Vor der Entscheidung für ein Studium

Informationsrecherche zu den bevorzugten Studienrichtungen und zum Berufsfeld

  • Studienführer der Bundesagentur für Arbeit und hochschulstart: studienwahl.de
  • Nutzung der Studieninformationstage der Hochschulen; Übersicht über studis-online
  • Zentrale und Fachstudien-Studienberatungen der Hochschulen (adressen über die Internetseiten der Hochschulen)

Vor der Bewerbung für einen Studienplatz

  1. Klärung von Fragen zu: Studienorganisation, Zulassungsmodalitäten, Zulassungsfristen und zu möglichen „Sonderanträgen“, beispielsweise durch:
    Gespräch mit der Zentralen Studienberatung der favorisierten Hochschule und/oder mit der Studienfachberatung der favorisierten Hochschule

  2. Klärung von Fragen zu: Nachteilsausgleichen im Studium und bei der Zulassung, zur Zugänglichkeit der Hochschule und zu Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Beeinträchtigungen insbesondere durch:
    Gespräch mit dem/der Behindertenbeauftragten oder Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten der Hochschule bzw. des örtlichen Studierendenwerks
     
  3. Klärung von Lebensbedingungen am Hochschulort, beispielsweise zu: Wohnen, Assistenz/Pflege, Mobilität, ärztliche Versorgung durch:
    • Prüfung vor Ort
    • Gespräch mit dem/der Behindertenbeauftragten und/oder dem Studierendenwerk
    • Kontakt zu den Wohn- und Sozialberatungsstellen der örtlichen Studierendenwerke
    • Kontaktaufnahme zu örtlichen studentischen Interessenvertretungen und zu Studierendenverbänden

Bei Bewerbung um einen Studienplatz

  • bei Bedarf: Zusatzantrag zur Berücksichtigung einer Härtesituation oder zur Beantragung von Nachteilsausgleichen im Zulassungsverfahren
  • bei Bedarf: Reservierung eines barrierefreien Wohnheimzimmers durch Kontaktaufnahme mit der Wohnheimverwaltung des örtlichen Studierendenwerks
  • bei Bedarf: Klärung anderer beeinträchtigungsbezogener organisatorischer Fragen

Bei Studienzulassung

  • bei Bedarf: Organisation von Pflege und Assistenz sowie der Mobilität
  • bei Bedarf: Organisation einer barrierefreien Wohnung
  • bei Bedarf: Beantragung von BAföG-Leistungen beim zuständigen BAföG-Amt
  • bei Bedarf: Beantragung von Leistungen zur Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe