Studienorganisation

Ein Studium mit Kind erfordert ein hohes Maß an Flexibilität. Veranstaltungszeiten, Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, Prüfungszeiten und Prüfungsvorbereitung müssen mit der Kinderbetreuung und oft auch einer Erwerbstätigkeit in Einklang gebracht werden.

Die Hochschulen sind rechtlich verpflichtet, auf die herausfordernde Studiensituation von Studierenden mit Kindern zu reagieren, um Benachteiligungen zu vermeiden. Die Regelungen gehen zurück auf das Hochschulrahmengesetz und finden sich in den Hochschulgesetzen der Länder sowie darauf aufbauend in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen selbst. In der Ausgestaltung der Regelungen sind die Hochschulen relativ frei, was Handlungsraum für individuelle Lösungswege lässt. Beispiele dafür sind: 

  • Verzicht auf verbindliche Abmeldefristen für Prüfungen

  • Zeitverlängerung bei Haus- und Abschlussarbeiten

  • Aufteilung einer Prüfungsleistung in Teilleistungen

  • Streckung des Prüfungszeitraumes

  • Ausgleich von Praktika und Auslandsaufenthalte durch Ersatzleistungen, soweit diese die Zielsetzung des Praktikums/Auslandsaufenthaltes erfüllen, 

  • Verschiebung der Inanspruchnahme von Freiversuchsregelungen

  • Lockerung von Modulfristen und -pflichten durch Entzerrung des Studienverlaufsplan

  • Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters

  • Teilzeitstudium

  • Regelungen zum Mutterschutz für Studierende

Viele Hochschulen beraten Studierende mit Kind in ihren Familienbüros. Diese Angebote können auch in der Allgemeinen Studienberatung oder bei der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt sein.

 Um die Handlungsoptionen für die eigene individuelle Situation zu prüfen sowie auch eventuelle förderrechtliche Konsequenzen abzuwägen, empfehlen wir in jedem Fall den Gang zur Familienbüro an der Hochschule.

Servicestelle Familienfreundliches Studium

Tel.: +49 30 29 77 27-67/-68