Sonderfahrdienste für Studierende mit Behinderungen

Was tun, wenn der öffentliche Nahverkehr nicht barrierefrei ist? - Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen sind eine Alternative, aber für Studierende nur bedingt geeignet.

Viele Städte, Gemeinden und Träger der freien Wohlfahrtspflege bieten Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen an. Adressen und Informationen zu dem Thema sind in den regionalen Stadtführern für behinderte Menschen oder auf den entsprechenden Seiten im Internet aufgeführt. Auskünfte erteilen die Behindertenbeauftragten der Kommunen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der örtlichen Sozialämter.

Grundsätzlich stehen auch Studierenden solche Fahrdienste zur Verfügung, wenn sie
den öffentlichen Nahverkehr oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können. Die Leistungen werden dann im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) erbracht.

Die Fahrdienste sind jedoch für Studierende häufig zu unflexibel und nicht auf unregelmäßige Vorlesungszeiten, den Ausfall von Hochschulveranstaltungen, die Teilnahme an abendlichen Arbeitsgruppensitzungen, den Besuch verschiedener Bibliotheken sowie die Teilnahme an Exkursionen und Praktika eingerichtet. Da die Fahrdienste zudem meist nur innerhalb fester Zeiten zur Verfügung stehen und oft lange Anmeldefristen haben, dürften sie nur selten als (alleinige) Mobilitätssicherung für ein Studium ausreichen. Statt der Fahrdienste können fahrdienstberechtigte Studierende je nach Sachlage oder für eine Übergangszeit Taxifahrten mit mit Kostenbewilligung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen.

Unter Umständen kann ein eigenes Auto die bessere Alternative sein.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64

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