Organisation von Assistenz und Pflege

Wenn Studierende im Alltag auf Assistenz und Pflege angewiesen sind, können sie für die Organisation entweder professionelle Dienste in Anspruch nehmen oder die notwendigen Assistenzleistungen selbst organisieren.

Unterstützung im Alltag durch professionelle Dienste

Leistungen der Mobilen Sozialen Hilfsdienste

Für bestimmte einzelne Unterstützungsleistungen, z. B. hauswirtschaftliche Dienste, Mahlzeitendienste usw., können Organisationen, die sogenannte Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD) anbieten, in Anspruch genommen werden. Allerdings setzen diese in ihrem Unterstützungsangebot jeweils verschiedene Schwerpunkte. Interessierte sollten sich vorab im Bürgeramt ihres Rathauses oder auf den entsprechenden Internetseiten der eigenen Kommune informieren.

Ambulante Dienste der freien Wohlfahrtsverbände und anderer Träger

Wenn Menschen mit Behinderungen auf einzelne Pflegeleistungen oder aber rund um die Uhr auf Pflege angewiesen sind und die Pflege nicht selbst organisieren, werden von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege oder einer anderen Organisation, die ambulante Dienste anbietet, eine oder mehrere Pflegekräfte gestellt (Adressen s. u.).

Die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind:
Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Selbstbestimmte Organisation der Assistenz

Da Pflege und Assistenzleistungen durch Dritte die Intimsphäre der Assistenznehmer und ‑nehmerinnen in starkem Maß berühren, ist es für eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung, ihre Assistenz so weit wie möglich selbständig zu organisieren. Für Studierende mit Behinderungen kann das zudem die Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben darstellen, da durch die Organisation der Assistenz in Eigenregie auf Stundenplan und Studienanforderung flexibler eingegangen werden kann.

ArbeitgeberInnen-Modell

Wenn Studierende sich für die Organisation der Pflegeassistenz in Eigenregie entscheiden, werden sie zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen mit allen Rechten und Pflichten. Sie sind in diesem Fall selber zuständig für die Auswahl, das Anlernen und die Bezahlung der Assistenten und Assistentinnen sowie für alle damit verbundenen Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Bislang müssen sich die Unternehmer und Unternehmerinnen in eigener Sache damit arrangieren, dass sie durch Regelungen des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) finanziell faktisch schlechter gestellt sind als Menschen, die Pflegedienste in Anspruch nehmen.
Pflegegeld – Organisation der Pflege in Eigenregie (§ 37 SGB XI)

Informationen und Unterstützung bieten in diesem Zusammenhang die Selbsthilfeverbände (Adressen s. u.).

Assistenzgenossenschaften und Assistenzvereine

Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenz selbstbestimmt durchführen, aber die Belastungen durch den Organisations- und Verwaltungsaufwand nicht allein tragen wollen, haben sich an einigen Orten in Assistenzgenossenschaften bzw. Assistenzvereinen zusammengeschlossen. Diese bieten nicht nur Unterstützung bei den Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Da die Genossenschaften und Vereine als anerkannte ambulante Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz fungieren, können sie die Finanzierung über das Pflegeversicherungsgesetz absichern (Adressen s.u.).

Für die Finanzierung von Pflegeleistungen können verschiedene Träger zuständig sein, insbesondere die Pflegeversicherung oder die Träger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII.

In vielen Städten gibt es ein „Zentrum für selbstbestimmtes Leben“ (ZSL), das zum Thema informiert und berät.