Körperliche Beeinträchtigungen - Technische und personelle Unterstützung

Für Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen ist häufig die bauliche Barrierefreiheit von entscheidender Bedeutung. Technische Hilfen und Studienassistenzen unterstützen im Studium.

Hinweis Finanzierung: Die Finanzierung der studienbezogenen, individuell erforderlichen Hilfen kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) erfolgen.

Darüber hinaus kann auch ein studienbedingt erforderliches Fahrzeug beschafft werden, das dem persönlichen Bedarf angepasst ist. Die Finanzierung mit der dazu gehörenden Unterweisungen, Betriebskosten und den Erwerb des Führerscheins übernimmt unter bestimmten Bedingungen der überörtliche Sozialhilfeträger.

Für notwendige bauliche Veränderungen im Hochschulbereich oder Beschaffung von Ausrüstungen (beispielsweise unterfahrbare Laborarbeitstische oder spezielle Stühle) sind gegebenenfalls die Hochschulen zuständig.

Hinweis Präsenzveranstaltungen und Prüfungssituationen: Neben technischen Hilfen und personellen Unterstützungen sind Studierende mit studienrelevanter körperlicher Beeinträchtigung auf die Berücksichtigung ihrer Belange in Lehrsituationen und auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen angewiesen.

Mobilität sichern

Für Studierende mit Bewegungsbeeinträchtigungen ist es wichtig, die eigene Mobilität am Hochschulort zu organisieren. Die Möglichkeiten des öffentlichen Nahverkehrs und das Angebot von Fahrdiensten sind zu prüfen. Manchmal ist eine ausreichende Mobilität für eingeschränkte Studierende aber nur durch die Beschaffung eines eigenen Autos möglich. Die Anpassung des Fahrzeugs an die beeinträchtigungsbedingten Belange und der Führerscheinerwerb müssen vorbereitet und organisiert werden.

Bauliche Barrierefreiheit – Spezialausstattungen

Die barrierefreie bauliche Gestaltung entscheidet oft darüber, ob das gewünschte Studium am Wunschort überhaupt möglich ist. Wichtig sind barrierefreier Wohnraum sowie barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen der Hochschule und des Studierendenwerks.

Spezielle Ausstattungen, beispielsweise die Unterfahrbarkeit von Schreib-, Zeichen- und Laborarbeitsplätzen, können für Rollstuhlnutzer*innen notwendig werden, damit sie an Seminaren oder praktischen Übungen teilnehmen können. Manchmal können Spezialrollstühle mit hydraulisch verstellbarer Sitzhöhe Einbauten überflüssig machen, wenn damit die Benutzbarkeit von Tischen oder anderen Arbeitsbereichen sichergestellt ist.

Der Bedarf an baulichen Änderungen und an Zusatzausstattung sollte möglichst rechtzeitig zusammen mit den Behindertenbeauftragten den zuständigen Hochschulstellen
vorgetragen werden, damit unter Umständen eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann. Selbst bei Kooperationsbereitschaft auf beiden Seiten muss man sich in der Regel darauf einstellen, dass die barrierefreien Änderungen viel Zeit in Anspruch nehmen können. Gegebenenfalls muss für eine Raumverlegung gesorgt werden.

PC und Notebook

Speziell angepasste PCs oder Notebooks können Bewegungseinschränkungen, aber auch Sprachbehinderungen, zum Teil kompensieren. Spezielle Ein- und Ausgabehilfen wie Groß- und Mikrotastatur und eine Reihe anderer Zusatzgeräte machen die Bedienung des PCs möglich oder erleichtern sie zumindest. Der Computer ist in der Regel weit mehr als eine Recherche- und Schreibhilfe, sondern übernimmt mit Hilfe von Sprachausgabe auch die sprachergänzende oder sprachersetzende Funktion und macht Kommunikation in bestimmten Fällen erst möglich.

Bereitstellung von schriftlichen Unterlagen und Studienassistenzen

Assistenzen und Mitschreibkräfte für unterschiedliche begleitende Arbeiten können im Einzelfall unerlässlich sein. Das Bereitstellen von Mitschriften und Skripten oder die Genehmigung, die Vorlesung mitzuschneiden, können unter Umständen bestehende Nachteile ausgleichen.