Finanzierung des Studiums

Studierenden mit Kind steht eine Vielzahl unterschiedlicher zeitlich beschränkter Leistungen zu. Deren Komplexität, die unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden sowie die besondere Kombination von Studium-Familie-Erwerbstätigkeit erfordern ein umfangreiches, individuelles und hochqualifiziertes Beratungsangebot.

Studierende haben bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. 

  • Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld 
  • BAföG
  • Betreuungskostenzuschuss
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
  • Mutterschaftsgeld (nur bei vorhergehender Erwerbstätigkeit)
  • Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss
  • Wohngeld

Tipp: Während eines formalen Teilzeitstudiums oder Urlaubssemesters können Studierende einen regulären Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II haben. 

Hinzu kommen ggf. Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind sowie Stipendien.
 

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie weiterführende Links zu den Inhalten einzelner Leistungen. Im Downloadbereich auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht wesentlicher Änderungen bei staatlichen Familienleistungen 2024 und SFS-Flyer zum Thema "Studium mit Kind finanzieren". 

Zur Klärung der individuellen Ansprüche empfiehlt sich der Gang zur Sozialberatung oder zum Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Studierendenwerk vor Ort.

Servicestelle Familienfreundliches Studium

Tel.: +49 30 29 77 27-67/-68