BAföG bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung

Wer sein Studium länger als drei Monate wegen Krankheit unterbrechen muss, bekommt bis zum Wiedereinstieg ins Studium kein BAföG. Studierende können prüfen, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder "Hilfe zum Lebensunterhalt" besteht.

BAföG bei Krankheit für maximal drei Monate

Studierende  bekommen auch dann noch BAföG, wenn sie ihr Studium wegen Krankheit für maximal drei Monate unterbrechen müssen (§ 15 Absatz 2a BAföG).

Länger krank: Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt?

Dauert die Studienunterbrechung länger als drei Monate, müssen die Studierenden das BAföG-Amt darüber informieren. Die Zahlungen werden dann ab dem vierten Monat bis zur Wiederaufnahme des Studiums eingestellt. Andernfalls kann es zu Rückforderungen von BAföG-Leistungen kommen.

Wenn Studierende aus krankheitsbedingten Gründen ihren BAföG-Anspruch verlieren, haben sie ausnahmsweise die Möglichkeit folgende Sozialleistungen zu beantragen:

  • ALG II  nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - für krankheitsbedingte Unterbrechungen des Studiums mindestens bis zum Ende des sechsten Monats oder
  • "Hilfe zum Lebensunterhalt" nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch -, wenn die krankheitsbedingte Unterbrechung länger als sechs Monate dauert

Tipp: Falls das Studium wegen einer Krankheit länger als drei Monate unterbrochen werden muss, kann es Sinn machen, sich vom Studium beurlauben zu lassen. Das sollte im Vorfeld geprüft werden. Bitte nehmen Sie (oder eine Vertrauensperson) vor der Entscheidung Kontakt mit dem BAföG-Amt und der Hochschulverwaltung auf. Lassen Sie sich von den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beraten. Eine Beurlaubung ist keine zwingende Voraussetzung für einen Anspruch auf ALG II.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64