Auf dem Weg zu einer "Hochschule für Alle"

Menschen mit Behinderungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten. Immer mehr Hochschulen und Studierendenwerke stellen sich dieser Aufgabe.

Chancengerechte Studienbedingungen herstellen

Noch immer erschweren bauliche, kommunikative, strukturelle und didaktische Barrieren das Studium beeinträchtigter Studierender. Daten belegen: beeinträchtigte Studierende brauchen länger bis zum Studienabschluss, unterbrechen das Studium öfter und wechseln das Fach bzw. die Hochschule häufiger als ihre nicht-beeinträchtigten Kommilitonen.

Hochschulen und Studierendenwerke haben sich deshalb mit Beschlüssen ihrer jeweiligen Mitgliederversammlungen auf Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Gestaltung angemessener Vorkehrungen in ihrem Verantwortungsbereich verständigt. Gemeinsames Ziel ist es, chancengerechte Zugangs- und Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen zu realisieren.

Bei der Umsetzung dieser Vorhaben wird es auf die kritische Begleitung durch die Expertinnen und Experten vor Ort ankommen, insbesondere der Studierenden mit Beeinträchtigungen und ihrer Interessengemeinschaften.

Beauftragte und spezifische Beratungsstellen vor Ort

Die bundesweite Umfrage des Deutschen Studierendenwerks „beeinträchtigt studieren“ hat 2011 besonders deutlich gemacht: Viele der Studierenden mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen kennen und nutzen ihre Rechte und die Unterstützungsangebote nicht. Dies betrifft das Instrument des Nachteilsausgleichs bei der Studienorganisation oder in Prüfungen ebenso wie die spezifischen Beratungsangebote der Hochschulen, der Studierendenwerke oder der studentischen Selbstverwaltung.

Dabei gibt es Beauftragte und Beratende mit spezifischer Expertise für das Thema "beeinträchtigt studieren" fast in allen Hochschulen und vielen Studierendenwerken. Sie können gezielt informieren, individuell unterstützen und sind zur Verschwiegenheit in Beratungssituationen verpflichtet. Sie wissen außerdem um die Angst vor Stigmatisierung und Benachteiligung insbesondere bei Studierenden mit nicht-wahrnehmbaren Beeinträchtigungen.

Zum Aufgabenbereich der Beauftragten der Hochschulen gehört es auch, strukturelle Probleme an die Hochschulleitung heranzutragen und sich bei komplexen Fragen mit Verantwortlichen anderer Bereiche - z.B. BAföG-Amt oder Prüfungsausschuss - zu beraten. Außerdem können sich Hochschullehrerende mit Fragen an die Beauftragten wenden.

Vielfältige Unterstützung nötig

So unterschiedlich sich Beeinträchtigungen im Studium auswirken können, so unterschiedlich sind die erforderlichen angemessenen Vorkehrungen: z.B. eine barrierefreie Wohnung, ein Prüfungsnachteilsausgleich oder ein Auslandspraktikumsplatz für einen gehörlosen Studierenden. Je nach Bedarf sind die Studierenden im Einzelfall auf die Unterstützung der Wohnheimverwaltung des Studierendenwerkes, des Prüfungsausschusses des Fachbereichs oder des Akademischen Auslandsamts der Hochschule angewiesen. Damit wird deutlich: die Realisierung chancengerechte Studienbedingungen ist nicht Aufgabe einzelner Beauftragter, sondern braucht die Unterstützung aller Mitglieder von Hochschulen und Studierendenwerken:  den Lehrenden, der Verwaltung und den Studierenden.

Informations- und Beratungsstelle des Deutschen Studierendenwerks

Die IBS unterstützt als zentrales Kompetenzzentrum Akteure und Initiativen, die sich um eine Verbesserung der Studienbedingungen beeinträchtigter Studierender bemühen, insbesondere die Beauftragten und Berater*innen in Hochschulen und Studierendenwerken.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64

Recht, Politik und Daten

Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu bekannt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten umfassend zu realisieren. Damit wird der bereits vor einigen Jahren eingeleitete Paradigmenwechsel fortgesetzt: weg von der Fürsorge – hin zu echter Teilhabe.

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Studium und Prüfungen

Das Studium ist für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten grundsätzlich an allen Hochschulen möglich. Angemessene Vorkehrungen, die die individuellen Belange der Studierenden berücksichtigen, sollen für chancengleiche Studienbedingungen sorgen.

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Studienalltag

Nur wenn der studentische Alltag reibungslos funktioniert, können sich Studierende auf ihr Studium konzentrieren. Das gilt ganz besonders für beeinträchtigte Studierende, die häufig sehr viel mehr organisieren müssen als ihre Kommiliton*innen ohne Beeinträchtigungen.

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Finanzierung

Wie decke ich die Kosten für Studium und Lebensunterhalt? - Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben neben den üblichen Fragen zur Studienfinanzierung sehr häufig noch zusätzliche Finanzierungsfragen zu klären.

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Bewerbung und Zulassung

Beeinträchtigungen können die Wahl von Studienort und Studienfach erheblich einschränken. Häufig ergeben sich während der Schulzeit Benachteiligungen. Mit Hilfe verschiedener Sonderanträge sollen Nachteile oder Härten für beeinträchtigte Studieninteressierte im Zulassungsverfahren ausgeglichen werden.

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Beratung

Eine umfassende und auf die individuellen Bedarfe der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten abgestimmte Beratung ist ein wesentlicher Faktor dafür, dass die Studierenden chancengleich ein Studium beginnen können und auch abschließen.

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