Angemessene Vorkehrungen verabreden

Individuelle Belange von gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden in Lehrveranstaltungen sollten von Lehrenden und Mitstudierenden berücksichtigt werden. Ziel ist ein möglichst diskriminierungsfreies und inklusives Lernumfeld, von dem alle Studierenden profitieren können.

Angemessene Vorkehrungen können beispielsweise die Umlegung von Räumen, Pausenregelungen, den Sitzplatz oder die Art der Kommunikation betreffen.

Auf Kommunikation setzen

Studierende sind nicht nur in Prüfungen, sondern auch in Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Exkursionen und hinsichtlich der privaten Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffs darauf angewiesen, dass beeinträchtigungsbedingte Belange berücksichtigt werden.

Die Anforderungen an die Lehrenden, Mitstudierenden und die Lernumgebung können sehr unterschiedlich sein. In jedem Fall sollte möglichst frühzeitig Kontakt zu den jeweiligen  Dozent/innen aufgenommen werden, um Belange anzumelden und notwendige Unterstützungen zu verabreden.

Dafür eignen sich am besten Gespräche unter vier Augen, für die sich beide Seiten genügend Zeit reservieren sollten. Wer unsicher ist, sollte sich im Vorfeld mit dem oder der Behindertenbeauftragten der Hochschule beraten.

Wichtig: Lehrende sind darauf angewiesen, dass Studierende sie mit den Besonderheiten ihrer Studiensituation vertraut machen und ihren individuellen Unterstützungsbedarf in Lehr- und Lernsituationen erklären. Die meisten Hochschulangehörigen können sich schwer vorstellen, wie ein blinder Mensch ein Studium absolviert oder welche Studienschwierigkeiten sich für Studierende ergeben, die regelmäßig starke Schmerzmittel einnehmen müssen.

Studierende sollten um einen vertraulichen Umgang mit persönlichen Angaben bitten. Es sollte verabredet werden, welche Informationen für Mitstudierende bestimmt sind und wer diese unter Umständen instruiert.

Kompromissfähig sein

Viele Dozent/innen bemühen sich, auf die besonderen Belange ihrer Studierenden einzugehen. Aber: Nicht jeder Wunsch kann (zeitnah) erfüllt werden, unterschiedliche berechtigte Anforderungen können miteinander kollidieren, Lehrenden und Mitstudierenden gelingt es nicht immer, eingespielte Routinen auf Anhieb zu ändern. Gegenseitiger Respekt, Geduld, Humor und Kompromissfähigkeit helfen oft, eine akzeptable Lernumgebung für alle zu schaffen.

Unterstützung suchen

Sehr hilfreich kann es sein, wenn Kommiliton/innen im Sinne der Betroffenen intervenieren. Berücksichtigen Lehrende trotz Aufklärung und Rückmeldungen die Belange behinderter Studierender nicht und ergeben sich für diese daraus maßgebliche Nachteile, sollte der oder die Behindertenbeauftragte und unter Umständen der Studiendekan oder die Hochschulleitung einbezogen werden.

Behinderungen nachweisen

Bei der Absprache von angemessenen Vorkehrungen in Lehr- und Lernsituationen haben Studierende ihre Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Teilhabeeinschränkungen bei Bedarf durch geeignete Nachweise zu belegen. Dabei kann man sich an den Regelungen zur Beantragung von Nachteilsausgleichen im Studium und in Prüfungen orientieren.