Wohnen mit Beeinträchtigungen: Wohnungssuche, Wohnungsanpassung, Übernahme von Mehrkosten

Für Menschen mit Behinderungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer passenden Wohnung. Für erhöhte Mietkosten müssen die Studierenden und ihre Familien dagegen selbst aufkommen.

Wer unterstützt bei der Wohnungssuche?

Viele Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten bevorzugen die eigene Wohnung oder die Wohngemeinschaft (WG). Barrierefreier Wohnraum in Deutschland ist aber knapp und teuer. Auf der Suche nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt kann – neben der Recherche im Anzeigenteil der lokalen Zeitung, in den Hochschulzeitungen, den digitalen Wohnungsbörsen oder am „Schwarzen Brett“ der Hochschule oder des Studentenwerks – eine Anfrage beim örtlichen Wohnungsamt oder bei dem oder der Behindertenbeauftragten der jeweiligen Stadtverwaltung hilfreich sein. Das Wohnungsamt informiert auch über Möglichkeiten, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

Wer unterstützt bei der Wohnungsanpassung?

Auch das Sozialamt unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Wohnungssuche sowie bei der bedarfsgerechten Wohnungsanpassung. Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden unter Umständen Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung erbracht, die den besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht (Anspruchsgrundlage: § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX). Fragen zur Wohnungsanpassung beantworten die Wohnberatungsstellen.

Unter dem Stichwort „Bauen und Wohnen“ gibt es auf verschiedenen Internetseiten der Behindertenselbsthilfe Informationen zur Orientierung.

Wer bezahlt beeinträchtigungsbedingte höhere Mietkosten?

Wer auf eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung angewiesen ist, hat häufig vergleichsweise hohe Kosten für Unterkunft und Heizung. Es gibt aktuell allerdings keinen Kostenträger, der die Mehrkosten als behinderungsbedingten Mehrbedarf finanziert. Behelfsweise können Studierende versuchen, über die Härtefallregelung des SGB II zusätzliche Gelder zu beantragen. Werden sie bewilligt, geschieht das auf Darlehensbasis.