Hilfen und Assistenzen im Alltag

Manche Studierende sind aufgrund ihrer Beeinträchtigungen auf Hilfen und Assistenzen bei Arbeiten im Haushalt angewiesen.

Wenn Studierende auf Pflegeleistungen angewiesen sind, können sie für die Organisation des Alltags professionelle Dienste in Anspruch nehmen oder die notwendigen Assistenzleistungen selbst organisieren.

Brauchen körperlich beeinträchtigte Studierende, die nicht auf Pflege angewiesen sind, regelmäßig Unterstützung im Haushalt, können sie diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen als behinderungsbedingten "nicht-ausbildungsgeprägten Mehrbedarf" nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) beantragen. Das geht aber nur, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen und kein anderer Leistungsträger vorrangig dafür zuständig ist,