Hörbeeinträchtigungen - Technische und personelle Unterstützung

In der Hochschule sind die unterschiedlichen Kommunikationsgewohnheiten von gehörlosen, ertaubten und schwerhörigen Studierenden zu berücksichtigen.

Hinweis Finanzierung: Studienbezogene, individuell erforderliche Hilfen können unter bestimmten Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) finanziert werden, sofern die Krankenkasse nicht für die Kostenübernahme zuständig ist.

Hinweis Präsenzveranstaltungen und Prüfungssituationen: Neben technischen Hilfen und personellen Unterstützungen sind Studierende mit studienrelevanter Hörbeeinträchtigung auf die Berücksichtigung ihrer Belange in Lehrsituationen und auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen angewiesen.

Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher

Gehörlose Studierende sind in Vorlesungen, Seminaren, Übungen und anderen Lehrveranstaltungen auf die Übersetzungsarbeit von spezialisierten Gebärdensprachdolmetscher/innen angewiesen. Ertaubte und schwerhörige Studierende benötigen unter Umständen die Dienste von Dolmetscher*innen der lautsprachbegleitenden Gebärden. Die Vermittlung erfolgt durch Vermittlungszentralen, die zumeist landesweit in den einzelnen Bundesländern arbeiten.

Insbesondere für schwerhörige und ertaubte Studierende kann der Einsatz von Schriftdolmetscher*innen notwendig werden. In diesem Fall wird das gesprochene Wort wortgetreu oder in der Zusammenfassung aufgeschrieben und zeitgleich an eine Leinwand oder auf einen Bildschirm projiziert. Die Mitschrift steht am Ende der Veranstaltung zur Nachbereitung zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher geben:

Technische Hilfen

Zu den technischen Hilfen für Studierende mit Hörbeeinträchtigungen gehören

FM-Übertragungsanlagen („Mikroportanlagen“)

In Vortragssälen und Seminarräumen hat sich die Verwendung von Funk-Mikrofon-Übertragungsanlagen (FM-Anlagen) bewährt. Dabei handelt es sich um eine Gerätekombination aus Sender (mit Mikro für Dozent*in und Mitstudierende) und Empfänger für die Studierenden mit Hörbehinderung.

Die drahtlose Übertragung des Gesprochenen wird auf speziell genehmigten UKW-Frequenzen sichergestellt. In Verbindung mit dem eigenen Hörgerät oder dem Cochlea Implantat können störende Nebengeräusche auf diese Weise weitgehend weggefiltert werden. Auch Personen, die nicht mit Hörgerät oder Cochlea Implantat versorgt sind, können FM-Übertragungsanlagen über einen speziellen Empfänger nutzen. Vor dem Kauf sollte die Anlage in der konkreten Kommunikationssituation (beispielsweise in einer Vorlesung) getestet werden.

Da FM-Anlagen aktuell nicht im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgelistet sind, lehnen diese eine Finanzierung dieser Hilfsmittel für volljährige Versicherte häufig ab. Wenn eine FM-Anlage vom HNO-Arzt verordnet wird, sollte die Anlage als studienbezogenes Hilfsmittel im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe beantragt werden. Im Falle einer Privatversicherung besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Finanzierung der benötigten FM-Anlage übernimmt.

Die erste FM-Anlage sollte möglichst vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs schon in der Schulzeit beantragt werden. Eine Erstbewilligung zu Studienzwecken ist erfahrungsgemäß mit Schwierigkeiten verbunden, da die zuständigen Kostenträger davon ausgehen, dass die Antragsteller*innen, die während der Schulzeit ohne FM-Anlage dem Unterricht folgen konnten, auch ihr Studium ohne absolvieren können. Studierende sollten in diesem Fall die Besonderheit der Studiensituation darlegen und den Bedarf ausführlich begründen. Das ärztliche Gutachten muss die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen. Eine bloße Empfehlung reicht nicht aus.

Stethoskope für Mediziner/innen

Medizinstudent*innen benötigen unter Umständen spezielle Stethoskope mit Verstärker, die entweder wie andere Stethoskope über einen Hörbügel genutzt oder direkt an das Hörgerät angeschlossen werden. Nähere Informationen können über den Fachhandel und in Apotheken eingeholt werden.

Richtmikrofone

Konferenz-Richtmikrofone für zielgerichtete Tonaufzeichnungen auf relativ große Distanz (bis zu etwa 5 Meter Entfernung von der Schallquelle) und/oder Schallübertragung auf das Hörgerät können in Einzelfällen auch eine sinnvolle Ergänzung der technischen Ausrüstung für Studierende mit Hörbehinderung sein.

Solche Richtmikrofone können vor allem in Seminaren vorteilhaft sein, in denen nicht nur einem oder einer Vortragenden zugehört wird, sondern mehrere Personen an einer Diskussion beteiligt sind. Auch in diesem Fall ist es unerlässlich, den Erfolg eines Produkts im Vorwege persönlich zu testen.

Infrarotanlagen (überindividuelle Hilfe)

Nur wenige Hochschulen haben Infrarotanlagen in Hörsälen und/oder Veranstaltungsräumen installiert. Zusätzlich zu den in der Regel stationären Sendern wird ein Empfangsgerät benötigt, das die Signale mit Hilfe von Induktionsplättchen oder einer Induktionsschleife auf das Hörgerät oder Cochlea Implantat überträgt. Diese drahtlose Übertragung durch Infrarot-Sender und -Empfänger kann – anders als etwa FM-Übertragungsanlagen – wegen ihrer Empfindlichkeit in Bezug auf Sonneneinstrahlung nur in geschlossenen Räumen angewendet werden.

Induktionsanlagen/Ringschleifenanlagen (überindividuelle Hilfe)

Neben Infrarotanlagen gibt es Induktionsanlagen, wie sie in Kirchen und Versammlungsräumen häufiger eingebaut sind. Diese werden jedoch an Hochschulen nur selten verwendet. Studierende sollten sich in ihrer Hochschule informieren, ob es fest installierte oder ausleihbare, mobile Induktionsanlagen gibt. Zu Testzwecken können mobile Induktionsanlagen über Integrationsfachdienste oder andere staatlich geförderte Institutionen ausgeliehen werden.

Weitere Informationen geben:

Ergänzende optische Darstellungen

Bei Bedarf sollten Dozent*innen um optische Begleitung ihrer Vorträge gebeten werden, beispielsweise durch Powerpoint-Präsentationen und/oder schriftliche Zusammenfassungen von Diskussionsbeiträgen. Filme oder Bilder, die in Vorträgen und Seminaren gezeigt werden, sollten untertitelt sein.

Bereitstellung von schriftlichen Unterlagen, Nutzung von Mitschreibassistenzen und Tutoren bzw. Tutorinnen

Gehörlose, ertaubte und schwerhörige Studierende sind verstärkt auf Vorlesungsskripte und schriftliche Seminarausarbeitungen von Vortragenden und Lehrenden – möglichst vorab – angewiesen. An einer ganzen Reihe von Hochschulen können Mitschriften von Vorlesungen und anderen Veranstaltungen über das Internet abgerufen werden.

Studierende sollten sich im Übrigen durch eine Studienassitenz unterstützen lassen, die in Hochschulveranstaltungen mitschreiben. Individuelle Fach- Tutor*innen können durch Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen den Lernerfolg überprüfen und sichern. Studienassistenz – zumeist Kommiliton*innen aus dem eigenen Semester – sowie Tutor*innen (Studierende höherer Fachsemester) müssen selbst gesucht und die Aufgaben mit ihnen eigenverantwortlich abgesprochen werden.