Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Kosten für "ausbildungsbedingte" Mehrbedarfe können im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übernommen werden, geregelt im Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX). Zielgruppe und Leistungsumfang haben sich gegenüber der Regelung bis 2020 nicht grundsätzlich verändert. Verbesserungen gibt es aber insbesondere für jene Studierende, die vor ihrem aktuellen Studium bereits einen beruflichen Abschluss erworben haben. Es muss beobachtet werden, welche konkreten Auswirkungen die neuen Verfahren zur Bedarfsbestimmung, Leistungsgewährung und Wirkungskontrolle (Gesamtplan und ggf. Teilhabeplanverfahren) für Studierende haben.

"Ausbildungsgeprägter Mehrbedarf"

Dazu gehören insbesondere alle eindeutig studienbezogenen, individuell angepassten

  • technischen Hilfsmittel,
  • Kommunikationsassistenzen,
  • Studienassistenzen,
  • Leistungen zur Mobilität,
  • Leistungen für Wohnraum,
  • zusätzlichen Sach- und Unterstützungsleistungen,

die behinderungsbedingt erforderlich sind, damit Studierende ihr Studium selbstständig und gleichberechtigt durchführen können.

Studierende brauchen entsprechende Unterstützungen nicht nur für Seminare, Vorlesungen, Übungen, Exkursionen und Prüfungen, sondern auch zur Vor- und Nachbereitung von Lehrstoff und bei Inanspruchnahme von Studienberatungs- und Orientierungsangeboten.

Beantragen Studierende mit Behinderungen Eingliederungshilfe nach SGB IX, handelt es sich fast immer um "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (§ 112 SGB IX für Studien- und Kommunikationsassistenzen u.a.) oder um "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" (§ 113 SGB IX  für Mehrbedarf Wohnen und Mobilität u.a.).

Häufig gestellte Fragen

  1. Leistungen zur Teilhabe an Bildung: Welche personellen und technischen Studienunterstützungen werden durch die Eingliederungshilfe gefördert?
    Eingliederungshilfe - Leistungen zur Teilhabe an der Hochschulbildung
     
  2. Leistungen zur Mobilität: Wann kommt ein Beförderungsdienst in Betracht? Wann wird ein eigenes Auto im Studium gefördert und welche Kosten deckt die Eingliederungshilfe ab?
    Eingliederungshilfe - Soziale Teilhabeleistungen zur Mobilität
     
  3. Leistungen zum Wohnen: Wann wird ein beeinträchtigungsbezogener Mehrbedarf "Wohnen" bei Studierenden anerkannt?
    Eingliederungshilfe  - Soziale Teilhabeleistungen für Wohnraum
     
  4. Wo werden Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe beantragt? Welche anderen Leistungsträger könnten zuständig sein?
    Eingliederungshilfe beantragen: zuständige Sozialleistungsträger
     
  5. Gibt es Förderung nach abgeschlossener Berufsausbildung? Wird ein Master gefördert?
    Eingliederungshilfe nicht für alle Ausbildungsabschnitte
     
  6. Gibt es Eingliederungshilfe für Studienaufenthalte im Ausland?
    Eingliederungshilfe für ein Auslandsstudium
     
  7. Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
    Eingliederungshilfe - Anspruchsvoraussetzungen
     
  8. Welche Nachweise werden bei der Antragstellung verlangt?
    Antrag auf Eingliederungshilfe: Nachweise
     
  9. In welcher Art und in welchem Umfang wird gefördert?
    Eingliederungshilfe: Art und Umfang der Förderung
     
  10. Wo gibt es häufiger Schwierigkeiten? Was können Studierende tun?
    Eingliederungshilfe: Häufige Schwierigkeiten
     
  11. Wieviel Vermögen und Einkommen dürfen Studierende und ihre Eltern haben? 
    Vermögens- und Einkommensgrenzen

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64